Archiv der Kategorie: Forschung

„Identitätsdiebstahl“ bei eBay

Das OLG Brandenburg hat in seinem Urteil vom 16.11.2005 die Berufung der eBay International AG gegen eine Entscheidung des AG Potsdam zurückgewiesen. Das OLG bestätigte, dass dem Kläger – Opfer eines „Identitätsdiebstahls“ – ein Unterlassungsanspruch gegen eBay wegen Verletzung seines Namensrechts (§ 12 BGB) zusteht. eBay müsse Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich unbekannte Personen unter Verwendung der Identität des Klägers als Mitglied registrieren lassen können.

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Wer trägt den Schaden beim Phishing?

Die stark zunehmenden Schadensfälle durch Phishing werfen mit Nachdruck die Frage auf, wer für den entstehenden Schaden aufkommen muss. Diese Fragen werden in einem Beitrag von Prof. Dr. Georg Borges erörtert, der im aktuellen Heft der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW – Heft 46, 14.11.2005, S. 3313) erschienen ist.

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Rechtsscheinhaftung bei Ermöglichung der Nutzung des eigenen PC durch Dritte

Das LG Bremen hat in seinem Urteil vom 20. Oktober 2005 – 16 C 0168/05 entschieden, dass der Inhaber eines PC aus Rechtsscheinhaftung in Verbindung mit den Grundsätzen des Handelns unter fremdem Namen haftet, wenn er es einem Dritten durch eigene Fahrlässigkeit ermöglicht auf seinem PC unter Verwendung seines Benutzernamens und seines Passworts an einer Versteigerung teilzunehmen.

Der spätere Kläger hatte bei eBay seinen Pkw zum Verkauf angeboten und im Verkaufsangebot eventuellen „Spassbietern“ angedroht, dass er sie auf Schadensersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises in Anspruch nehmen würde. Der Pkw wurde am 08.01.2005 unter dem Benutzernamen des späteren Beklagten zum Preis von 5.850,- € ersteigert. Dieser machte geltend, sein Bruder, der seinen PC ohne sein Wissen benutzt habe, hätte den Pkw ersteigert.

Das AG Bremen entschied, dass der Kläger einen Anspruch auf die Vertragsstrafe in Höhe von 1.755,- € habe. Selbst wenn die Aussage des Beklagten, dass ein Bruder gehandelt habe, zutreffend sei, wäre trotzdem ein Vertrag mit ihm zustande gekommen. Der eBay-Nutzer hafte nämlich auch dann, wenn er das Verhalten des unter seinem Namen Handelnden kannte und trotz Verhinderungsmöglichkeiten duldete oder wenn er es hätte erkennen müssen und verhindern können und der Dritte nach Treu und Glauben davon ausgehen durfte, dass der Namensträger selbst oder eine von ihm bestimmte Person handelt.

 

Entscheidung des AG Bremen als Pdf-Version:

 

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Gesetz des Senats von Kalifornien gegen Phishing

Der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat Ende vergangener Woche eine Reihe von Gesetzen unterschrieben, mit denen der Verbraucherschutz verbessert werden soll. Unter den Gesetzen befindet sich auch der vom demokratischen Senator Kevin Murray in die Legislative eingebrachte Anti-Phishing Act of 2005.

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a-i3 warnt vor betrügerischen Jobangeboten

Mit den erschlichenen Zugangsdaten nehmen die Phisher Überweisungen von den Konten ihrer Opfer vor. Die Gelder fließen zunächst an zuvor von den Phisher angeworbene „Finanzmanager/Finanzkuriere“ in Deutschland.  Diese sollen das Geld in bar abheben und per Western Union Überweisung ins Ausland, zumeist nach Osteuropa, transferieren. Durch diese Transaktionen machen sich die Finanzkuriere unter Umständen strafbar. Hierzu sind die ersten Urteil deutscher Strafgerichte bekannt geworden.

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Strafbarkeit des Geldtransfers beim Phishing

Das AG Hamm hat in seinem Urteil vom 05.09.2005 – 10 Ds 101 Js 244/05 – 1324/05 – einen sog. "Finanzkurier" wegen Beihilfe zum Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Dem Angeklagten war ein Job bei einer russischen Firma angeboten worden. Seine Aufgabe bestand darin, Gelder auf seinem Konto entgegenzunehmen und diese dann per Bargeldtransfer ins Ausland zu transferieren.

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