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Rechtsscheinhaftung bei eBay

Der Kläger wollte in einer Internet-Auktion einen PKW Porsche Carrera versteigern und bot den Wagen gleichzeitig zum „Sofort-Kauf“ für 74.900 € an. Das Gebot zum „Sofort-Kauf“ wurde unter dem Benutzernamen der Beklagten abgegeben. Diese bestreitet jedoch, das Gebot abgegeben zu haben.

Mit der Frage, ob dem Kläger – der nach allgemeinen Grundsätzen die Identität seines Vertragspartners beweisen muss – ein Anscheinsbeweis zugute kommt, musste sich das OLG nicht auseinander setzen, nachdem der Kläger den Vortrag, die Beklagte selbst habe das Gebot abgegeben, nicht weiter verfolgt hat. Nach Ansicht der Rechtsprechung besteht kein Anscheinsbeweis dafür, dass ein Gebot, welches unter einem passwortgeschützten Benutzernamen abgegeben wurde, auch tatsächlich vom Inhaber des Passworts stammt (vgl. OLG Naumburg, Urt. v. 2.3.2004 ; OLG Köln, Urt. v. 6.9.2002 . S. allg. auch Borges, Rechtsfragen des Phishing und Borges, NJW 2005, 3313, 3317).

Die Frage, ob der Beklagten das Verhalten des Dritten, der das Gebot unter ihrem Benutzernamen abgegeben hatte, nach Rechtsscheingrundsätzen zuzurechnen ist, verneint das Gericht in Übereinstimmung mit der bisherigen Rspr. Der Anbieter sei in seinem Vertrauen auf die Identität seines Vertragspartners nicht geschützt. Allein die Nutzung eines Mitglied-Accounts mit einfachem Passwortschutz begründe kein schützenswertes Vertrauen.

Bemerkenswert ist, dass neben der Möglichkeit, dass ein unbekannter Dritter das fragliche Gebot abgegeben hat, auch die Freundin der Beklagten in Frage kam, die schon mehrfach Geschäfte unter dem Benutzernamen der Beklagten abgeschlossen hatte. Das OLG ging aber auch für diesen Fall davon aus, dass der Beklagten das Verhalten nicht zuzurechnen sei mit der Begründung, dass der Kauf eines Luxusfahrzeugs für 74.900 Euro die bisher geduldeten Geschäfte überschreite.

Mangels Kaufvertrag stand dem Kläger daher nach Auffassung des Gerichts der geltend gemachte Anspruch nicht zu.

Das Urteil im Volltext: 

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Das Urteil der Vorinstanz LG Aachen als PDF-Version:/p>

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