a-i3 warnt vor betrügerischen Jobangeboten

Mit den erschlichenen Zugangsdaten nehmen die Phisher Überweisungen von den Konten ihrer Opfer vor. Die Gelder fließen zunächst an zuvor von den Phisher angeworbene „Finanzmanager/Finanzkuriere“ in Deutschland.  Diese sollen das Geld in bar abheben und per Western Union Überweisung ins Ausland, zumeist nach Osteuropa, transferieren. Durch diese Transaktionen machen sich die Finanzkuriere unter Umständen strafbar. Hierzu sind die ersten Urteil deutscher Strafgerichte bekannt geworden.

Die Anwerbung dieser „Finanzkuriere“ erfolgt häufig, genauso wie das Phishing, per E-Mail. Entweder leitet ein Link in der Mail auf eine Website der Phisher, auf der die Opfer dann ihre „Bewerbung“ abgeben oder die Opfer sollen sich selbst per E-Mail bei den Phishern für den Job „bewerben“. In jedem Fall sollen sie ca. 5-10% des überwiesenen Geldes als Provision für sich behalten können. Siehe zu einer weiteren Variante der Anwerbung von Finanzkurieren unseren Beitrag:  Wie kommt der Phisher eigentlich an sein Geld? – Update .

a-i3 hat in letzter Zeit zahlreiche dieser Mails mit den Jobangeboten erhalten. Sie finden sie in unserem Archiv der "Geldwäsche-Mails". Mittlerweile arbeiten die Phisher sogar mit "Arbeitsverträgen" um das Vertrauen ihrer Opfer in den neuen Job zu gewinnen.

Nach den Erkenntnissen der deutschen Strafverfolgungsbehörden fließt das Geld zur Zeit vor allem in Richtung Osteuropa. Dort ist es leicht möglich, das Geld mit gefälschten Papieren an einem Western Union Schalter abzuholen. Eine weitere Variante besteht darin, dass auch im Empfängerland ein vorher angeworbener Finanzkurier tätig wird und das Geld für den Täter abholt.

Noch unklar ist im Moment, ob hinter den Phishing-Attacken eine Form der organisierten Kriminalität steckt. Gegen die Annahme einer organisierten Kriminalität sprechen wirtschaftliche Gesichtspunkte. Auch die organisierte Kriminalität arbeitet nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben und ist an einer Gewinnmaximierung interessiert. Wenn sie einen sicheren Weg gefunden hat an das Geld zu kommen, so würde sie diesen Weg öfter einsetzten um Kosten zu sparen. Die selbe Bande würde sich das Geld nicht einmal nach Russland und kurze Zeit später in die Ukraine überweisen lassen. Dagegen sprechen die Kosten für den logistischen Aufwand. Zur Zeit spricht daher sehr viel dafür, dass es keine großen Organisationen sind, die das Geschäft mit dem Phishing betreiben.

Für den Finanzagenten kann die Sache am Ende schlecht ausgehen. In letzter Zeit sind die ersten Strafurteile deutscher Gerichte in dieser Sache bekannt geworden.

Das AG Darmstadt hat in seinem Urteil vom 11.01.2006 den Angeklagten Finanzkurier wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Zwar wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, es handelt sich trotzdem um eine deutliche Freiheitsstrafe. Siehe dazu das Urteil des AG Darmstadt.

Nicht viel besser erging es dem dem Angeklagten im Fall des AG Hamm. In seinem Urteil vom 05.09.2005 verurteilte es den Angeklagten wegen Beihilfe zum Computerbetrug zu einer empfindlichen Geldstrafe. Sie dazu das Urteil des AG Hamm .

 

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