Mitverschulden der Bank bei Verwendung des PIN/TAN-Verfahrens

In einem Gerichtsprozess zwischen einer Bank und einer Kundin, die Opfer eines Phishing-Angriffs wurde, hat das KG ein Mitverschulden der Bank darin gesehen, dass diese immer noch ein einfaches TAN-Verfahren verwendet. Bei diesem kann der Kunde zur Freigabe einer Transaktion aus einer TAN-Liste eine beliebige Nummer auswählen.

Die Kundin hatte sich zum Online-Banking eingeloggt und wurde daraufhin unbemerkt auf eine gefälschte Website umgeleitet. Hier gab sie vier unverbrauchte TAN ein. Bereits am nächsten Tag wurden Überweisungen zu Lasten ihres Kontos in Höhe von 14.500 Euro vorgenommen.
Das Kammergericht bejaht zwar eine Pflichtverletzung der Kundin durch die Eingabe von gleich vier unverbrauchten TAN. Gleichzeitig wird jedoch auch in der Verwendung des einfachen TAN-Verfahrens ein Mitverschulden seitens der Bank gesehen. Das Gericht führt aus:

„Nach Auffassung des Senats liegt eine Sorgfaltspflichtverletzung der Bank zumindest dann vor, wenn sie ein System verwendet, das bei der Mehrzahl der Kreditinstituten nicht mehr im Einsatz ist und hinter dem Sicherheitsstandard des neueren Systems zurückbleibt.“

Die bloße Platzierung eines Warnhinweises auf der Homepage genüge den Sicherheitsanforderungen nicht.
Das Kammergericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Mitverschulden 70 % betrage.

Das vollständige Urteil kann hier abgerufen werden.

Justizministerin verteidigt Plan zur Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre Initiative für ein "Quick Freeze Plus" gegen Einwände von Bürgerrechtlern und Medienverbänden verteidigt. Nach dem Vorschlag soll es eine siebentägige Speicherung von IP-Adressen von Internet-Nutzern bei den Providern geben. Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei "hinreichendem Anlass" auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können. "Wir machen hier keine Vorratsdatenspeicherung light", betonte die FDP-Politikerin.

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IPv6: Smartphones gefährden Privatsphäre

Apples iPhones, iPads und iPods beherrschen seit der Version 4 des Betriebssystems iOS IPv6, und auch die meisten Android-Geräte seit Version 2.1 können damit umgehen. Doch wie die c't in ihrer aktuellen Ausgabe 3/11 berichtet, übertragen sie dabei eine ID, die Rückschlüsse auf den Benutzer zulässt: In der Regel bestimmen Geräte die Hälfte ihrer IPv6-Adresse selbst (den so genannten Interface Identifier). Dabei geben sich die Smartphones im WLAN zu wenig Mühe; sie ergänzen lediglich die weltweit eindeutige MAC-Adresse um zwei immer gleiche Bytes und verwenden sie als Teil der Adresse. Damit übertragen sie bei jedem Kontakt zu einem IPv6-tauglichen Server eine eindeutige Hardware-ID.

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WPA-Schlüssel in der Cloud knacken

Wie schnell sich mit geringem Aufwand zu einfache WPA-PSKs mit Amazons Service Elastic Compute Cloud (EC2) knacken lassen, will der Blogger Thomas Roth auf der kommenden "Black Hat"-Konferenz zeigen. Roth hatte bereits im November des vergangenen Jahres mit einem Angriff auf SHA-1-Hashes mit Hilfe von Amazons EC2 für Aufsehen gesorgt. Amazon hatte mit Einführung seiner "Cluster GPU Instances" im vergangenen November eine zusätzliche Option für schnelle Berechnungen angeboten. EC2 wurde zuvor bereits für das Knacken von Passwörtern benutzt.

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Neue Rufe nach Vorratsdatenspeicherung und schärferer Netzüberwachung

Der Streit um die Vorratsdatenspeicherung macht auch kurz vor Weihnachten keine Pause. So haben sich übers Wochenende der Deutsche Richterbund (DRB) und die Gewerkschaft der Polizei (GDP) für eine rasche Neuregelung stark gemacht. Generalbundesanwältin Monika Harms forderte darüber hinaus Befugnisse für Ermittler für heimliche Online-Durchsuchungen und die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) auch zur Strafverfolgung. Bisher ist dem Bundeskriminalamt (BKA) der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur zur Terrorabwehr erlaubt. Die technisch ähnlich gelagerte Quellen-TKÜ zum Abhören von Internet-Telefonaten vor der Ver- beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfolgt größtenteils in einer rechtlichen Grauzone.

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Jeder 20. US-Bürger von Identitätsdiebstahl betroffen

Geschätzte 11,7 Millionen US-Amerikaner waren in den Jahren 2006 und 2007 von Identitätsdiebstahl betroffen. Dies geht aus einer aktuellen Mitteilung des US-Justizministeriums hervor, die sich auf eine im Jahr 2008 durchgeführte Umfrage (National Crime Victimization Survey/NCVS) bezieht. Demnach war jeder zwanzigste US-Amerikaner über 16 Jahren betroffen.

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Mehr Betrugsfälle bei Online-Banking in Sachsen

Der Datenklau durch Phishing beim Online-Banking hat in diesem Jahr auch in Sachsen sprunghaft zugenommen. Von Januar bis Ende September registrierten die Kriminalisten 407 Fälle, bei denen Hacker bei Überweisungen illegal Daten abgriffen, teilte das Landeskriminalamt Sachsen (LKA) am Mittwoch mit. Dadurch entstand ein finanzieller Schaden von knapp 2 Millionen Euro. 2009 habe es 171 Betrugsfälle mit 813.000 Euro Schaden gegeben, im Jahr zuvor 94 mit 463.000 Euro Verlust. Die tatsächliche Schadenssumme falle aber durch Rückbuchungen etwas geringer aus.

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Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet