Justizministerin verteidigt Plan zur Speicherung von IP-Adressen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre Initiative für ein "Quick Freeze Plus" gegen Einwände von Bürgerrechtlern und Medienverbänden verteidigt. Nach dem Vorschlag soll es eine siebentägige Speicherung von IP-Adressen von Internet-Nutzern bei den Providern geben. Hinzukommen soll die Möglichkeit, dass Ermittler bei "hinreichendem Anlass" auf Verdacht einer Straftat ein Einfrieren von Verkehrs- und Standortdaten bei allen Telekommunikationsanbietern anordnen können. "Wir machen hier keine Vorratsdatenspeicherung light", betonte die FDP-Politikerin.

Aufbewahrt werden sollten allein Nutzerspuren, die bei den Unternehmen schon vorhanden seien. Generell ziele ihr Ansatz auf eine "anlassbezogene Sicherung" von Verbindungs- und Standortdaten, wenn diese für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung eines Aufenthaltorts eines Beschuldigten erforderlich seien. Dazu komme die eng befristete Speicherung von IP-Adressen für Bestandsdatenauskünfte.

Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, forderte den Koalitionspartner auf, sich zu bewegen. Man müsse miteinander reden und zu Ergebnissen zu kommen. Die konkrete Ausgestaltung der Eckpunkte der Justizministerin müssten sich "an dem Grundsatz orientieren, dass Telekommunikationsverbindungsdaten, die eine umfassende Profilbildung ermöglichen, nicht anlasslos gespeichert werden dürfen". CSU-Landesgruppenchef Hans-Peter Friedrich bedauerte jedoch, dass die Vorschläge Leutheusser-Schnarrenbergers "noch nicht das sind, was notwendig ist".

Quelle: heise.de

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