Identitätsmissbrauch im Internet durch Schüler

Das VG Hannover hat in einem Beschluss vom 7. Juni 2006 entschieden, dass der Ausschluss und die Überweisung eines Schülers an eine andere Schule aufgrund des Missbrauchs des Namens eines Lehrers im Internet rechtmäßig sind, da der Schüler dadurch das Persönlichkeitsrecht des Lehrers und damit seine eigenen Schulpflichten verletze. (Az.: 6 B 3325/06).

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Ein grosses Projekt

From:  Frank 
Subject:  WG: Ein grosses Projekt
Date:  Sun, June 4, 2006 12:16
To:  report@a-i3.org

 

 


Von: abran  Gesendet: Sonntag, 4. Juni 2006 12:41
An: xyz
Betreff: Ein grosses Projekt

 

 

 

McMann and Ransdorf

Effektive Verwaltung und effektives Marketing

 

 

Ohne Ihr Haus zu verlassen, können Sie Mitarbeiter unserer gut organisierten Firma werden. Dazu brauchen Sie uns nur ein wenig Zeit zu schenken.

ZIEL: Wir brauchen einen Project-Coordinator.

Zur Zeit wächst unsere Firma und wir haben eine beschränkte Zahl von vakanten Stellen. Wir möchten betonen, dass keinerlei Investitionen Ihrerseits erforderlich sind, um mit uns zusammenzuarbeiten.

 

 

Was müssen Sie machen:

 

1

Ein effektiv wirkendes Office schaffen:
Das kann Ihr Wohnort sein. Die einzige Forderung: Sie müssen die Möglichkeit haben, Mitteilungen telefonisch und online zu bekommen.

2

Den Hauptmanagers bei Durchführung der finanziellen Operationen der Kunden Beistand leisten:
Sie müssen Korrespondenz von unserer Firma an Ihre E-mail-Adresse bekommen, diese Korrespondez bearbeiten und beantworten.

 

 

VORTEILE:

 

 

Ihr Arbeitsplatz befindet sich direkt zu Hause, denn laut dem Arbeitsvertrag sind Sie unabhängig und arbeiten daheim.

Ihr Job ist absolute legal.

Ihr Gelalt beträgt, je nach Arbeitsaufwand, zwischen 2 500 und 5000 Euro pro Monat.

Ihrerseits sind keinerlei Investitionen erforderlich.

 

 

 

BEWERBUNG:

 

 

Wir garantieren Diskretion Ihrer Personaldaten. Wenn Ihre Daten unserer Forderungen stattgeben, setzt unser Personalleiter mit Ihnen telefonisch oder online in Verbindung.

Damit Ihre Bewerbung geprüft wird, füllen Sie bitte den nachfolgenden kurzen Fragebogen aus und senden Sie ihn an unsere E-Mail-Adresse zurück: McMannRansdorf@aol.com

 

 

Vorname:
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Telefonnummer:
E-mail:

Zusätzliche Information:

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EU-Kommission bemüht um Verbesserung der Netz- und Informationsicherheit

In ihrem am Mittwoch angenommenen Strategiepapier für die Netz- und Informationssicherheit setzt sich die EU-Kommission für einen stärkeren Schutz der Netze und Informationen von Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Verwaltungen in Europa ein und mahnt zu mehr Aufmerksamkeit bezgl. der Risiken des Netzes.

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Strafbefehl gegen Geldkurier

Das AG Überlingen hat am 01.06.2006 auf Antrag der Staatsanaltschaft einen Strafbefehl gegen einen 46 Jahre alten Mann erlassen. Der Strafbefehl ist seit dem 29.06.2006 rechtskräftig.

Der Sachverhalt entspricht dem typischen Geldwäscheablauf, wie er im Anschluss an ein erfolgreiches Phishing von Zugangsdaten im Onlinebanking häufig vorkommt. Die Anwerbung des Geldkuriers erfolgte per E-Mail. Für die Transaktionen sollte der Finanzmanager eine Provision von 8,5 % des zu transferierenden Betrages erhalten. Seine Aufgabe bestand darin, Gelder auf seinem Konto zu empfangen und per Western-Union-Überweisung ins Ausland weiterzuleiten.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz wirft in ihrem Strafbefehl einem Geldkurier das vorsätzliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (Besorgung von Zahlungsaufträgen -Finanztransfergeschäft) ohne Erlaubnis vor. Die Handlungen des Geldkurieres sind als vorsätzliches Vergehen des Handelns ohne Erlaubnis gem. §§ 54 Abs. Nr.2, 32 Abs. 1 S.1, 1 Abs. 1a Nr. 6 Kreditwesengesetz (KWG) strafbar.

Soweit dem Verurteilten auch Taten nach § 261 StGB (Geldwäsche) bzw. §§ 263a, 27 StGB (Beihilfe zum Computerbetrug) zur Last gelegt wurden, hat die Staatsanwaltschaft Konstanz von der weiteren Verfolgung gem. § 154a StPO abgesehen 

Den Strafbefehl im Wortlaut finden sie hier.

Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet