Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Martin Hossenfelder

Geld fuer Sie

Mitarbeiter gesucht!
   
 

  Wir bieten Ihnen an:

• flexible Arbeitszeit;
• Arbeitstag 1-2 Stunden;
• hohes Einkommen.

 Diese Arbeit verlangt keine spezielle Ausbildung und keine Geldanlagen. Sie können diesen Job mit Ihrer Hauptarbeit vereinbaren.

 Sie sollen das Geld auf Ihr Konto bekommen, bares Geld abheben und uns per eine der Systemen der Bargeldüberweisungen Western Union oder Money Gram anweisen (Filialen Western Union und Money Gram gibt es in jeder Stadt). Ihre Provision wird 20% von der Geldüberweisung ausmachen, die Provision bekommen Sie, sobald das Geld auf Ihrem Konto ist. Die Summe, die Sie verdienen können, hängt nur von Ihnen ab. Je mehr Sie Geldüberweisungen bekommen und uns anweisen, desto höher ist Ihr Einkommen. Z. B. Wir überweisen Ihnen 6000 Euro, Ihre Provision wird 1200 Euro ausmachen. Von Ihnen ist nur Arbeitswille, Verantwortlichkeit, Bankkonto gefragt.

 Wie alles ablaufen wird:

• Wir telefonieren mit Ihnen und vereinbaren im Voraus die Zeit, wann Sie die Arbeit erledigen können;
• Dann kommt auf Ihr Konto von unserem Agent die Geldüberweisung ein;
• Sie heben bares Geld ab;
• Sie ziehen aus der Summe der Geldüberweisung Ihre Provision 20% ab;
• Die restliche Summe überweisen Sie per Western Union oder Money Gram (die Gebühren für Western Union und Money Gram bezahlt unsere Firma);
• Sobald Sie uns das Geld per Western Union oder Money Gram anweisen, vereinbaren wir den Tag und die Zeit der nächsten Überweisung, darum können Sie diesen Job mit Ihrer Hauptarbeit vereinbaren.

 Wenn Sie Interesse für diesen Job haben, schicken Sie uns folgende Daten auf diese e-Mailadresse: job@festgroup.net und unser Personalmanager erklärt Ihnen alles ausführlich telefonisch oder per e-Mail:

• Vorname;
• Nachname;
• volle Adresse;
• Telefonnummer (Handy, Festnetz).

 Wir fragen keine persönliche Information außer der, die für die Banküberweisung notwendig ist. Sie haben kein Risiko betrogen zu sein.

 
 
 Wir entschuldigen uns, wenn wir Sie mit diesem e-Mail gestört haben. Ihre e-Mailadresse haben wir aus offenen Quellen genommen. Wenn Sie mehr keine e-Mails mit Arbeitsangeboten von unserer Firma bekommen möchten, schicken Sie leeres e-Mail auf folgende e-Mailadresse: del@festgroup.net

Datensätze von über 40 Millionen Menschen illegal im Handel

Ein britischer Medienbericht gibt neue Einblicke in den weltweit florierenden illegalen Handel mit personenbezogenen Daten. Laut der Times hat ein früherer britischer Polizist eine Datenbank erstellt, die sensitive Einträge über 40 Millionen Menschen weltweit umfasst. Gefüttert habe der einst im Betrugsdezernat tätige Ex-Ermittler die Sammlung allein mit Informationen, die in Internetforen rechtswidrig angeboten werden. Darunter sollen sich Finanzinformationen einschließlich Kreditkarten- und Kontonummern befinden, Telefonnummern, Adressen, Geheimnummern, Nutzernamen oder Passwörter. Enthalten seien auch Angaben über etwa vier Millionen Briten.

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Justizministerin Zypries verteidigt Web-Sperren

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stärkt Familienministerin von der Leyen (CDU) den Rücken. Bei den Internetsperren gehe es nicht um Zensur, sagte sie der Tageszeitung Die Welt, sondern darum, "strafbare Inhalte aus dem Netz zu entfernen". Immerhin habe die SPD der Union das Prinzip "Löschen vor Sperren" abgerungen. Vorrangig müsse sein, dass "der Dreck aus dem Netz" komme. Die Sperren müssten allerdings auf Kinderpornografie beschränkt bleiben, Misstrauen gegenüber staatlichen Filtern sei berechtigt.

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Suchen Sie die Arbeit nach dem Sie immer gesucht haben?

Import-Export und Finanzdienstleistungen.
Vakante Position: Regional Manager/in fur Zahlungsbearbeitung und
Online-Handel
Gesucht: Flexible, ehrliche Mitarbeiter
Hauptberuflich, Nebenberuflich, Selbstandig

Helfen Sie mit die Weltkrise zu uberstehen!
Ohne Ihr Haus zu verlassen, konnen Sie Mitarbeiter in unserer gut organisierten Firma werden!
Dazu brauchen Sie uns nur ein wenig Zeit zu schenken.
Zurzeit wachst unsere Firma und wir haben eine beschrankte Zahl von vakanten Stellen. Wir mochten betonen, dass keinerlei Investitionen Ihrerseits erforderlich sind, um mit uns zusammen zu arbeiten. Bei uns kriegen Sie erst Ihr Gehalt und danach Arbeiten Sie!

Was mussen Sie machen:
A. Ein effektiv funktionierendes Buro schaffen, das kann z.B. Ihre Wohnung sein.
Einzige Mindestvoraussetzung :
Sie brauchen einen PC mit Internetzugang und ein Handy auf dem wir Sie jederzeit erreichen konnen
B. Dem Hauptmanagers, bei Durchfuhrung der finanziellen Operationen der Kunden, Aktiven Beistand zu leisten
C. Sie bekommen Aufgaben von unserer Firma an Ihre E-Mail Adresse, die sie wiederum bearbeiten und beantworten mussen.
VORTEILE: Ihr Arbeitsplatz befindet sich direkt zu Hause, denn laut dem Arbeitsvertrag sind Sie unabhangig und arbeiten daheim. Ihr Gehalt betragt, je nach Arbeitsaufwand, zwischen 600 und 900 Euro pro Woche. (auch auf Basis moglich bis 400Euro)
Wenn wir in naher Zukunft eine Zweigstelle in Ihren eroffnen, dann werden Sie ein Vorzugsrecht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
Sie mussen keine Kunden werben oder von zuhause aus was verkaufen!

Sind Sie so ein Flexibler, Motivierter, Zuverlassiger und Engagierter Mensch und treffen Ihre Interessen unserer Anforderung zu, dann setzt sich unser Personalleiter mit Ihnen telefonisch oder auf dem elektronischen Wege in Verbindung.

Senden Sie uns ihre Antwort an:  esinatra.gaines@gmail.com

Danach erhalten Sie ein email von uns mit weiteren Informationen (unsere Homepage)

Sollten sie noch eventuelle Fragen haben, wird Ihnen selbstverstandlich einer unserer deutschen Mitarbeiter zur Verfugung stehen.

Gesetz zu Web-Sperren passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am heutigen Freitag den heftig umkämpften Gesetzesentwurf zu Web-Sperren im Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie über das Internet nach einer kurzen Aussprache abgenickt. Mit der Bestätigung des Beschlusses des Bundestags von Mitte Juni müssen Zugangsanbieter mit mehr als 10.000 Kunden voraussichtlich schon vom 1. August an Filter auf Basis einer geheimen Blockadeliste des Bundeskriminalamts (BKA) einrichten. Wer eine Webadresse ansurft, die in dem Sperrverzeichnis gelistet ist, soll eine Stopp-Seite zu Gesicht bekommen; dabei anfallende Verkehrs- und Nutzungsdaten sollen, so legt §5 des Gesetzes fest, nicht für Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet.

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CCC: Vorratsdatenspeicherung bringt unkontrollierbare Überwachung

Der Chaos Computer Club (CCC) macht in einem jetzt veröffentlichten Gutachten zu den Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten deutlich, welch tiefe Einblicke in die Privatsphäre aller Nutzer mit der umkämpften Maßnahme möglich werden. Im Kern werde durch die Speicherung der Verbindungsdaten und der Standorte der Mobiltelefone eine "Verwendung von Ausforschungsmethoden in der Polizeiarbeit möglich, die bisher nur im geheimdienstlichen und militärischen Bereich üblich sind", schreibt die Hackervereinigung in ihrer Eingabe an das Bundesverfassungsgericht. Durch die Ausforschung von Beziehungsnetzwerken, Aufenthaltsorten und Abfolgen von Kommunikation könne ein "nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden".

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Datenschutznovelle in abgespeckter Form

Der Innenausschuss des Bundestags hat mit den Stimmen der großen Koalition den Weg frei gemacht für eine zusammengestrichene Variante der geplanten Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Der jetzt beschlossene Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Fassung, mit der die Bundesregierung auf die jüngsten Datenschutzskandale reagieren und vor allem die Einflussmöglichkeiten der Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten stärken wollte. Die Fraktionen von Linken und Grünen votierten gegen das lange umkämpfte Vorhaben. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

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NRW-Jugendminister fordert Alterskennzeichnung im „World Wild Web“

Armin Laschet (CDU),  Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, sieht das Web als einen Hort von "unzähligen, manchmal unüberschaubaren Informationen". Es werde nicht selten zum "World Wild Web". Nicht alles, was dort kursiere, sei für Kinder geeignet, sagte der Minister laut Mitteilung gestern auf dem Medienforum NRW in Köln. Es gebe keine geeignete Software, die eigenständig den Inhalt eines Angebots erkenne und einer Altersgruppe zuordne. Nun müssten die Anbieter dazu verpflichtet werden, ihre Angebote einzuschätzen oder von einer unabhängigen Stelle einschätzen zu lassen. Als Vorbild sieht Laschet das System des Jugendmedienschutzes bei Computerspielen und Kinofilmen.

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Erneut Phishing-Attacken auf Twitter

Erneut drohen die Kommunikationsplattform Twitter bzw. deren Nutzer Opfer von durch Würmern ausgeführte Phishingattacken zu werden. Der schädliche Anhang heißt Card.zip und wurde als W32.Ackantta.B@mm identifiziert. Die Malware wurde erstmalig im Februar in einer e-card-Virenattacke entdeckt. Die infizierten Nachrichten sehen wie von einem Twitter-Account gesendet aus, jedoch gibt es – anders als bei einer legitimen Twitter-Nachricht – keine Einladungs-URL im Text. Stattdessen sieht der Benutzer eine Anlage, die als .zip-Datei erscheint und angeblich eine Einladungskarte enthält. Der im Anhang versteckte Wurm ist in der Lage, E-Mail-Adressen vom befallenen Computer zu erfassen und verbreitet sich auf diese Weise an die gefundenen E-Mail-Adressen weiter. Zudem kopiert sich der Wurm auf Speichermedien und in Ordner.

Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die seit zwei Jahren geltende Strafbarkeit des Umgangs mit sogenannter Hackersoftware ist vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt worden, da die Beschwerdeführer von der Strafvorschrift nicht unmittelbar betroffen wären. Die Kläger hatten gegen zwei Paragrafen geklagt, die die Herstellung und Verbreitung von Programmen zum Ausspähen und Abfangen von Daten unter Strafe stellen. Die Kläger sahen sich durch den Wortlaut der Normen bedroht, weil sie – wenn auch ohne kriminelle Absicht – mit Hackerprogrammen umgehen.