BKA: „Erhebliches Ermittlungsdefizit“ durch fehlende Datenspeicherung

Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht den Bedarf der Strafverfolger mit der derzeitigen Providerpraxis der drei- bis siebentätigen Aufbewahrung von Verbindungsdaten "nicht annähernd" gedeckt. Die Polizeibehörde macht sich daher in einem für das Bundesinnenministerium verfassten Papier über die "Auswirkungen des Urteils  des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung" erneut für eine umfassende Protokollierung der Nutzerspuren im Internet stark, wie die Welt am Sonntag berichtet. Demnach konnten Straftaten bei 49 Anschlüssen nicht, bei 133 "unvollständig" und bei 211 Zugangspunkten "wesentlich erschwert oder erst zu einem späteren Zeitpunkt" aufgeklärt werden".

Insgesamt sollen die BKA-Ermittler zwischen dem 2. März und dem 16. Juni Telekommunikationsfirmen bei 701 verdächtigen Verbindungen um Auskunft gefragt haben. In 385 Fällen soll es sich dabei um Kinderpornographie sowie Delikte gegen die sexuelle Selbstbestimmung gehandelt haben. Bei 147 Anschlüssen habe nun "die fehlende Vorratsdatenspeicherung ein erhebliches Ermittlungsdefizit dargestellt", meint das BKA. Auch bei den restlichen 554 Anschlüssen hätten die Provider häufig passen müssen wegen fehlender Datenbestände, nämlich in rund 76 Prozent der Anfragen. Konkret betroffen gewesen seien 374 Internetzugänge sowie 48 Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse. Im September hatte BKA-Präsident Jörg Ziercke bereits erklärt, dass 60 Prozent der Internet-Ermittlungen ins Leere gingen. In bis zu 85 Prozent der Fälle könne der Computer, der für eine Straftat benutzt werde, keinem bestimmten Nutzer mehr zugeordnet werden.

Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion pochen anhand der Zahlen wieder auf eine rasche Neuregelung der von Karlsruhe zunächst gekippten Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Unionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) wertete den BKA-Report als "Hilferuf an die Politik" und klagte, dass sich das Internet immer mehr zum "strafverfolgungsfreien Raum" entwickele. Der Innenexperte der Union, Hans-Peter Uhl von der CSU, warf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aufgrund ihrer "zögerlichen" Haltung gar "schuldhaftes Unterlassen" vor. Falls die FDP-Politikerin nicht rasch einen Gesetzesvorstoß mache, sei sie persönlich für "eklatante Sicherheitslücken" beim Schutz vor schwerster Kriminalität verantwortlich.

 

Quelle:  heise.de
 

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