Geschäftsanwendungen für den neuen Personalausweis noch wenig gefragt

Die Nachfrage nach Berechtigungszertifikaten für den Zugriff auf die nicht-hoheitlichen Datenfelder des elektronischen Personalausweises ist nach Angaben des Leiters der zuständigen Vergabestelle  beim Bundesverwaltungsamt (BVA), Klaus Wolter, noch überschaubar. "Das Antragsverhalten ist derzeit zögerlich", sagte der Vertreter des Dienstleistungsbetriebs für das Bundesinnenministerium auf einer Veranstaltung (PDF-Datei) der TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT). Er erwarte aber eine Zunahme der Bewerbungen, wenn die abschließende Preisgestaltung erfolgt sei. Das BVA versuche zudem, mit der baldigen Veröffentlichung von "Durchführungsanweisungen" den Prozess der Vergabe der Zertifikate transparenter zu gestalten.

Der neue Ausweis im Scheckkartenformat führt neben der biometriegestützten Identitätsfunktion, die ausschließlich den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden vorbehalten ist, als unabhängige weitere Anwendung die eID-Funktion zur sicheren Online-Authentisierung am PC ein: Die Daten, die heute visuell vom Dokument ablesbar sind, werden künftig im Ausweis-Chip gespeichert, sodass sich der Inhaber auch im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr über das Internet ausweisen kann. Zusätzlich wird als dritte Neuerung den Bürgern optional auch die qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit dem kontaktlos auslesbaren Chip auf der Ausweiskarte zur Verfügung stehen.

Das Bundesverwaltungsamt ist die zuständige Behörde, die Anträge für die Zertifikate seit Mai entgegennimmt. Diese sind nötig, um Informationen wie Titel, Name, Vorname, Anschrift oder Alter des Inhabers eines neuen Personalausweises auszulesen. Anbieter, die den elektronischen Identifizierungsdienst (eID) der Chipkarte nutzen wollen, müssen sich damit quasi selbst erst vor dem Bürger ausweisen. Eine Abfrage der Nutzerdaten hat dabei laut den gesetzlichen Vorgaben dem Kriterium der "Erforderlichkeit" zu entsprechen. Um diesem Genüge zu tun, reiche es nicht aus, "dass man eine Geburtstags-E-Mail an seine Kunden senden will", erläuterte Jens Fromm vom Kompetenzzentrum für den elektronischen Personalausweis beim Fraunhofer-Institut FOKUS. An einer Inanspruchnahme der Ausweisdaten interessierte Firmen müssten sich zunächst über ihre eigenen Geschäftsprozesse klar werden und wissen, wann und wo sie eine sichere Identifizierung tatsächlich bräuchten. Die technische Einbindung nebst Einrichtung eines eID-Servers gestalte sich dann vergleichsweise einfach.
 

Quelle:  heise.de
 

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