Bankenombudsmann warnt vor Betrügern

Der Ombudsmann der Schweizer Banken geht gegen Betrüger in die Offensive. Eindringlich warnt er davor, beim E-Banking auf angebliche Aufforderungen der eigenen Bank hin persönliche Identifikationsnummern und Passwörter bekanntzugeben. In seinem Jahresbericht 2004 widmet der Ombudsmann Fällen von betrogenen Bankkunden ein eigenes Kapitel und will damit Anfragen an die Ombudsstelle in diesem Zusammenhang vorbeugen.

chs. Dem Bankenombudsmann geht die Arbeit nicht aus, auch wenn er im letzten Jahr deutlich weniger Anfragen unzufriedener Bankkunden erhalten hat. Die Zahl seiner Fälle ging um 18% auf 1735 zurück, wie Ombudsmann Hanspeter Häni an seiner Jahresmedienkonferenz darlegte.

Der Rückgang ist auch eine Folge der Börsenbaisse: Obwohl sich die Finanzmärkte seit den turbulenten Jahren zwischen 2000 und 2002 wieder stabilisiert haben, blieben viele Kleinanleger der Börse fern. Das führte dazu, dass die eher einfachen telefonischen Anfragen an die Ombudsstelle abnahmen. Dafür musste sich der Bankenombudsmann letztes Jahr mit deutlich mehr Fällen aus dem Ausland befassen, woher bereits fast ein Drittel der Anfragen kommt. Die Fälle würden generell komplizierter und seien arbeitsintensiver, hielt Häni weiter fest.

Warnung vor Internet-Betrügern

Um sich künftig die meist aufwendigen Fälle betrogener Bankkunden möglichst zu ersparen, geht der Ombudsmann in die Offensive: Mit einfachen Mitteln und grösserem Sicherheitsbewusstsein der Bankkunden liessen sich nämlich viele Betrugsfälle etwa beim E-Banking, im Umgang mit Kreditkarten oder bei Zahlungsaufträgen vermeiden. Sei nämlich bereits ein Schaden entstanden, könne der Ombudsmann nicht mehr viel tun. Es stellt sich laut Häni dann vor allem noch die Frage, wie der Schaden «auf zwei unschuldige Parteien» – die Bank und den Kunden – aufzuteilen sei.

Soweit soll es aber wenn möglich gar nicht erst kommen. Hänis Stellvertreter Martin Tschan warnte deshalb an der Medienkonferenz ausdrücklich vor der im Internet sehr beliebten Betrugstechnik «Phishing». Dabei werden E-Banking- Kunden scheinbar von ihrer Bank aufgefordert, persönliche Identifikationsnummern und Passwörter zu nennen. Tatsächlich stammen die entsprechenden Mails aber von Betrügern. Solche Fälle liessen sich leicht vermeiden, sagte Tschan. Denn eine Bank erkundige sich grundsätzlich niemals nach den persönlichen Identifikationsmerkmalen eines Kunden. Grundsätzlich sei E-Banking nicht unsicher.

Kreditkarten sorgfältig einsetzen

Auch Betrügereien mit Kreditkarten beschäftigen den Ombudsmann immer wieder. Der Kartendiebstahl ist dabei noch der offensichtlichste Fall. Raffinierter gehen die Täter vor, wenn sie etwa im Ausland im Hinterzimmer eines Geschäfts oder Restaurants beim Bezahlen eine Karte samt Daten kopieren und später selbst einsetzen.

Doch auch wenn der Karteninhaber zum Beispiel sein Portemonnaie mit Identitätskarte oder Fahrausweis verliert, können Betrüger zuschlagen. Dann nämlich, wenn der Karteninhaber der Bank nur den Verlust seiner Kreditkarte meldet, nicht aber des amtlichen Ausweises. So können Betrüger mit dem Ausweis und den Kontodaten später am Bankschalter ohne Probleme Geld von seinem Konto abheben.

Im Umgang mit Kreditkarten rät der Ombudsmann, einen Diebstahl oder Verlust unverzüglich der Bank zu melden und den PIN-Code geheimzuhalten. Jenen Code, den die Bank einem mit der Karte zustellt, sollte sofort durch einen eigenen ersetzt werden. Und vor allem im Ausland sei bei «dubiosen Gelegenheiten» auf den Einsatz der Karte zu verzichten.

 
[Quelle: NZZ Online]

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