SPD-Netzpolitiker stecken Linie zur Vorratsdatenspeicherung ab

Die Sozialdemokraten befürworten die Speicherung von IP-Adressen auf Vorrat. Der Gesprächskreis "Netzpolitik und Digitale Gesellschaft" beim SPD-Parteivorstand hat einen "Musterantrag" vorgelegt, demzufolge IP-Adressen gespeichert werden dürfen. "Die Beauskunftung von Anschlussinhabern anhand einer IP-Adresse kann als milderes und weniger eingriffsintensives Mittel zur Aufklärung von Straftaten genutzt werden", heißt es in dem Papier. Ein Abruf der Internet-Verbindungsdaten sollte jedoch nur innerhalb einer "angemessenen" Frist erfolgen dürfen.

Die Sammlung von IP-Adressen durch Webseiten-Betreiber oder Zugangsanbieter ist seit Jahren heftig umstritten. Das Berliner Amtsgericht urteilte 2007 auf Antrag des im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) aktiven Juristen Patrick Breyer, dass die Kennungen nicht über das Ende eines konkreten Nutzungsvorgangs hinaus aufbewahrt werden dürfen. Andernfalls könne das Surf- und Suchverhalten von Internetnutzern detailliert nachvollzogen werden, befanden die Richter. Mit den Netzkennungen sahen sie es "durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Surfer zu identifizieren. Es sei von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" auszugehen.
 
Die SPD-Netzpolitiker Henning Tillmann, Alvar Freude und Jan Mönikes halten in einer Erläuterung des Antrags dagegen, dass es bei Internet-Delikten besonders wichtig sei, eine Zuordnung von der IP-Adresse zu einem Netzanschluss herzustellen. Diese IP-Speicherung sei "jahrelang üblich und ein wichtiges Instrument bei der Ermittlung von Straftätern" gewesen. Der Eingriff in die Privatsphäre der Bürger falle dagegen "relativ gering" aus, "da nur nach einer konkreten Tat ein Rückschluss auf den Täter möglich ist". Die "gefürchtete Totalüberwachung" bleibe ausgeschlossen.

Quelle:  heise.de

 

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