Einigung auf Zugriffsregeln für IP-Adressen und Passwörter

Die Regierungskoalition hat sich auf Nachbesserungen am umstrittenen Regierungsentwurf zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft verständigt. Kern des heise online vorliegenden Änderungsantrags ist eine klarere Zweckbindung der Befugnis für Strafverfolger, Informationen über Anschlussinhaber wie Name oder Anschrift manuell abzufragen. Darüber hinaus soll der Rechtsschutz für Betroffene ausgeweitet werden. Die SPD-Bundestagsfraktion trägt die Initiative mit.

 

Sachverständige hatten bei einer parlamentarischen Anhörung am Montag moniert, dass der ursprüngliche Vorstoß schwere handwerkliche Fehler aufweise und die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) sowie der Bundespolizei massiv in den präventiven Bereich ausdehne. Bestandsdaten sollen daher künftig nur noch "im Einzelfall zum Zweck der Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben" der berechtigten Stellen abgefragt werden.

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Quelle: heise-online

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