AK Vorrat wirft Telecom-Unternehmen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung vor

Deutsche Telekommunikationsunternehmen speichern nach wie vor Verbindungsdaten über Zeiträume von bis zu einem halben Jahr. Die Praxis widerspreche einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, laut dem die Unternehmen Verbindungsdaten nur noch kurzzeitig zu Abrechnungszwecken speichern dürften, erklärte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) unter Berufung auf einen "Leitfaden zum Datenzugriff" der Generalstaatsanwaltschaft München. Ein Sprecher der Behörde bestätigte heise online die Echtheit des Dokumentes. Wie das nur für den internen Gebrauch bestimmte Schreiben von Polizei und Staatsanwaltschaft in die Öffentlichkeit gelangen konnte, konnte der Sprecher nicht erklären.

Der Leitfaden enthält eine Liste, der zufolge nahezu alle Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden mehrere Wochen oder sogar Monate speichern. BT, M-Net und Hansenet speichern demnach sämtliche Verbindungsdaten 180 Tage lang. Verkehrsdaten von E-Plus würden 90 Tage vorrätig gehalten. Dabei würden häufig auch die Verbindungsdaten der Anrufer und Bewegungsdaten gespeichert, die für Abrechnungszwecke nicht relevant sind, teilte der AK Vorrat mit.

Quelle:  heise.de

 

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