Bank haftet für Schäden durch Phishing-Attacke

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Wiesloch vom 20. Juni 2008 (Az.: 4 C 57/08) haftet eine Bank für die einem Kunden durch einem Phishing-Angriff entstehenden Schäden, sofern die Sicherheitsmaßnahmen des Kunden beim Betrieb seines Rechners "durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen" genügen.

Das Urteil kann im Volltext hier abgerufen werden.

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