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Mit den erschlichenen Zugangsdaten nehmen die Phisher Überweisungen von den Konten ihrer Opfer vor. Die Gelder fließen zunächst an zuvor von den Phisher angeworbene „Finanzmanager/Finanzkuriere“ in Deutschland. Diese sollen das Geld in bar abheben und per Western Union Überweisung ins Ausland, zumeist nach Osteuropa, transferieren. Durch diese Transaktionen machen sich die Finanzkuriere unter Umständen strafbar. Hierzu sind die ersten Urteil deutscher Strafgerichte bekannt geworden.
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