Alle Beiträge von Ass. jur. Tobias Mühlenbrock

LG Mannheim lehnt Anscheinsbeweis für das einfache PIN/TAN-Verfahren ab

Mit bisher noch nicht veröffentlichtem Urteil vom 16.05.2008 hat das LG Mannheim (Az.: 1 S 189/07) entschieden, dass es keinen Anscheinsbeweis dafür gibt, dass der Kontoinhaber seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, wenn die Transaktion mit den richtigen Legitimationsmedien durchgeführt wurde. Soweit ersichtlich lag der Entscheidung ein typischer Phishingfall zugrunde. Nach Abbuchung von ca. 2.500 € vom Konto der klagenden Kontoinhaberin hatte diese ihre Bank aufgefordert, den Betrag dem Konto wieder gutzuschreiben, da sie diese Überweisung nicht vorgenommen habe. Da sie dies beweisen konnte, musste sich das Gericht allein mit der Frage der Sorgfaltsverletzung auseinandersetzen. LG Mannheim lehnt Anscheinsbeweis für das einfache PIN/TAN-Verfahren ab weiterlesen

Festplatten mit Kontodaten auf eBay verkauft

Der britische IT-Berater Andrew Chapman hat über eBay Festplatten erstanden, auf der sensible Informationen von mehr als einer Million Bankkunden abgespeichert sind. Die britische Tageszeitung Daily Mail berichtet, Chapman habe die Festplatten für 35,88 Pfund (45 Euro) von einem früheren Mitarbeiter des Datenverarbeitungsdienstleisters Graphic Data gekauft. Das Unternehmen digitalisiert beispielsweise im Auftrag von Banken papierne Dokumente und speichert sie.

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„Phishing und Finanzagenten“ erneut Schwerpunkt beim Hinweisaufkommen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den Jahresbericht für 2007 der Financial Intelligence Unit (FIU) veröffentlicht. Laut diesem Bericht wurden im vergangenen Jahr insgesamt 9.080 Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz gemeldet. Die Zahl der Hinweise auf Betrugsdelikte in den Anzeigen ist im Vergleich zum Vorjahr um fast 17 % auf 3.248 gestiegen. Etwa ein Drittel dieser Anzeigen hing dabei mit dem Phänomen "Phishing und Finanzagenten" zusammen. Das BKA warnt daher nochmals eindringlich vor Anwerbeversuchen zum Finanzagenten. Diese werden von den deutschen Strafverfolgungsbehörden zunehmend wegen Geldwäsche belangt.
 

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Datenschützer gegen generelles Datenverkaufsverbot

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), lehnt Radikalforderungen wie ein generelles Verbot des Verkaufs von Verbraucherdaten ab. Sie nützten letztlich weder den Betroffenen noch der Wirtschaft und seien wenig förderlich für den Verbraucher- und den Datenschutz. Angesichts des Kontodatenskandals fordert er laut ULD-Mitteilung ein besonnenes Handeln. Weichert richtete sich damit gegen Forderungen der Grünen sowie der Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol. Sie geht davon aus, dass nur durch ein Verbot der "außer Kontrolle geratene Datenhandel" zu stoppen sei.

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AG Gießen verurteilt Finanzagentin zur Geldstrafe

Mit Urteil vom 22.08.2008 hat das AG Gießen (Az.: 701 Js 17162/07) eine 47jährige Reiskirchenerin wegen leichtfertiger Geldwäsche (§ 261 Abs. 1, 5 StGB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.400 € (180 Tagessätze zu je 30 €) verurteilt.

Die Finanzagentin hatte ein Jobangebot per E-Mail angenommen. Sie sollte für eine Internetfirma mit unbekannten Hintermännern Gelder, welche auf ihrem Konto eingingen, in die Ukraine weiterleiten. Diese Gelder waren durch Phishing illegal beschafft worden, indem die Hintermänner über gefälschte Internetadressen an die Zugangsdaten von Onlinebanking-Kunden gelangt waren.  So leitete sie insgesamt 16.000 € zwischen Mai und Juni 2007 per Bargeldtransfer in die Ukraine weiter. Hierfür erhielt sie eine Provision.

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Datenschützer sieht alle Bundesbürger vom illegalen Datenhandel betroffen

Die Debatte um den Datenhandel-Skandal und den Super-GAU im Umgang mit Verbraucherinformationen heizt sich weiter auf: Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) sind Kundendaten wie Namen und Adressangaben der gesamten bundesdeutschen Bevölkerung für Marketingzwecke im Umlauf. Zudem "vagabundieren etwa 10 bis 20 Millionen Kontodaten" illegal in der Call-Center-Branche und auf Handelsplattformen im Internet, sagte ULD-Leiter Thilo Weichert der Süddeutschen Zeitung. Die sensiblen persönlichen Daten würden vor allem beim Telefonverkauf, bei Glücksspielen und Preisausschreiben sowie bei Verkaufsbörsen im Netz abgeschöpft. Die Behörden stünden daher bei der Aufdeckung des Skandals nach wie vor am Anfang: "Wir sehen jetzt immer mehr von der Spitze des Eisbergs."

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Illegaler Handel mit Kundendaten: Der „GAU“ wird immer noch größer

Nachdem der bereits ausgerufene GAU beim illegalen Datenhandel doch immer noch größer wird und inzwischen unter anderem die Deutsche Telekom erfasst hat, fordern auch Datenschützer ein rasches Verbot des zweifelhaften Geschäftsmodells und ein Eingreifen des Staates. Nach den Grünen macht sich jetzt die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, Bettina Sokol, für ein generelles Verbot der Geschäftemacherei mit persönlichen Angaben wie Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf oder Kontendaten stark. Nur auf diesem Weg sei der "außer Kontrolle geratene Datenhandel zu stoppen", sagte sie der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn plädierte in dem Blatt dafür, die Abschöpfung der unrechtmäßigen Gewinne der Datenschieber möglich zu machen.

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Spekulationen über Einbruch in Fedora-Server

Unter Anwendern der Linux-Distribution Fedora sorgen derzeit Ausfall-Meldungen über Server auf der Fedora-Mailing-Liste für Unruhe. Laut Fedora-Projektleiter Paul Frields gab es offenbar ein Problem mit verschiedenen Servern in der Fedora-Infrastruktur, die das Projekt zu einer Neuinstallation der Systeme veranlassten. Über die genauen Gründe macht Frields keine Angaben, US-Medien spekulieren bereits darüber, ob ein Einbruch in eines der Systeme der Anlass war.

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eBay-Betrüger muss sich vor Gericht verantworten

Weil er europaweit 4500 Kunden um insgesamt hunderttausende Euro geprellt haben soll, steht ein mutmaßlicher Internet-Betrüger vor dem Darmstädter Landgericht. Zum Prozessauftakt am Montag schwieg der 37-Jährige zum Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs. Der Mann soll über das Internet-Auktionshaus eBay Computerteile angeboten, die bestellte und vorab bezahlte Ware jedoch nicht ausgeliefert haben. Bei dem Verfahren in Darmstadt wird zunächst nur über 74 Fälle mit einem Schaden von 22.700 Euro verhandelt. Der Mann war im Januar in der Nähe von Stettin (Polen) festgenommen und im März nach Deutschland ausgeliefert worden.

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Vier Millionen deutsche Kontendaten für 850 Euro

Um das Ausmaß des Skandals um den Handel mit Kundendaten auszuloten, hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Ende vergangener Woche einen Rechercheur beauftragt. Über die Ergebnisse berichtete vzbv-Vorstand Gerd Billen am heutigen Montag in Berlin. Demnach sei der Unterhändler im Internet "innerhalb von Stunden fündig geworden" und auf das Angebot eingegangen, "sechs Millionen Daten mit vier Millionen Kontendaten für 850 Euro zu erwerben". Mit dem "Schnäppchen" wollen die Verbraucherschützer den dringenden Handlungsbedarf zur Eindämmung des grauen Datenmarkts untermauern. Der Aufkauf zeige, wie einfach es sei, an illegale Daten heranzukommen, betonte Billen. Wer die Informationen "mit hoher krimineller Energie ausnutzt, kann großen Schaden anrichten". Der vzbv selbst werde die zwei CDs und eine DVD nun dem Berliner Datenschutzbeauftragten in Gewahrsam geben.

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