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Manipulationsmöglichkeiten bei Internet-Auktion durch Trojaner – Beweislast

In diesem Fall veranstaltete der Kläger eine Internet-Auktion über ein Wohnmobil, für welches unter dem Nutzernamen des Beklagten ein Höchstgebot von 65.000 € abgegeben wurde. Der Beklagte bestritt, das Höchstgebot abgegeben zu haben und machte geltend, ein Dritter müsse in den Besitz seines Passwortes gelangt sein.

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