In diesem Fall veranstaltete der Kläger eine Internet-Auktion über ein Wohnmobil, für welches unter dem Nutzernamen des Beklagten ein Höchstgebot von 65.000 € abgegeben wurde. Der Beklagte bestritt, das Höchstgebot abgegeben zu haben und machte geltend, ein Dritter müsse in den Besitz seines Passwortes gelangt sein.
Manipulationsmöglichkeiten bei Internet-Auktion durch Trojaner – Beweislast weiterlesen