Alle Beiträge von Dipl.-Jur. Alexander Dehmel

Jobangebot

Guten Tag, lieber Bewerber.
Unser Unternehmen Absolute Deals, inc. beschaeftigt sich mit den Online-Kaeufen. Wir bieten die Moeglichkeit, den Kunden in den entfernten Laendern Waren in jedem Land zu einzukaufen. Mit unserer Hilfe ist es moeglich in jedem Land die Waren zu bestellen, unabhaengig davon, ob der Verkaeufer oder ein E-Shop bestellte Waren in das Land des Kunden schickt. Unsere Firma steht seit vielen Jahren fest auf den Beinen und hat einen serioesen Ruf in dieser Zeit verdient . Wegen der Expansion und erhoehten Absatzmengen, sind wir nach den Mitarbeiter in Deutschland suchend.
Die Aufgaben eines Mitarbeiters beinhalten:
Bearbeitung von Auftraegen:
– Direkter Kontakt mit dem Unternehmen per Telefon, E-Mail.
– Entgegennehmen, UEberarbeiten und Versenden von Auftraegen an den Kunden.
– Bearbeitung der beiliegenden Blaettern und anderen Unterlagen.
-Erstellen eines Berichts ueber die Arbeit am Ende jedes Arbeitstages.
Bezahlung und Arbeitsplan fuer die Probezeit:
1) vollzeitliche Beschaeftigung .
2.400 Euro + 600 Euro monatliche Bonusse. Montag – Freitag. Von 10 bis 19.
2) Teilzeitbeschaeftigung.
1.600 Euro + monatliche Bonusse von bis zu 400 Euro. Montag – Freitag. 3-6 Stunden pro Tag. Schwimmender Zeitplan.
Bedingungen der Zusammenarbeit:
Unterschreiben der Arbeitsvertraegen.
Die ueber 2. Monate dauernde Probezeit.
Die Arbeit traegt einen entfernten Charakter. Alle Aufgaben werden zu Hause erfuellt.
Es ist moeglich die Arbeit mit einer anderen dauerhaften Beschaeftigung (Teilzeitarbeit) zu verbinden.
Wenn unser Angebot bei Ihnen Interesse erweckt hat, bitte antworten Sie auf diesen Brief.
Wir bitten um Verzeihung, falls dieses Schreiben wegen eines Fehler an Sie geschickt wurde.

Freie Jobstelle

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

 

Sie sind auf der Suche nach einem Arbeitsplatz? Unser Unternehmen sucht neue

Fachkraefte mit Eigenschaften wie Zuverlaessigkeit, Sorgfalt und

Puenktlichkeit. Es werden keine bestimmten Fachkenntnisse vorausgesetzt.

Sollten Sie mehr ueber uns und das Stellangebot erfahren wollen, so

kontaktieren Sie unseren Ansprechpartner unter

 

Wir bedanken uns f.r Ihre Aufmerksamkeit und verbleiben mit freundlichen

Gruessen.

MBE Logistics.

E-Government-Gesetz kommt voran

Laut einem Bericht des Behördenspiegels kommt das für 2013 zur Verabschiedung vorgesehene e-Government-Gesetz voran. Der Gesetzesentwurf wird in den Ministerien diskutiert und soll zur Stellungnahme der Länder auf der Webseite des Innenministeriums veröffentlicht werden. Das neue Gesetz soll die Nutzung von De-Mail und des elektronischen Personalausweises (nPA) voranbringen, Open Data unterstützen und das ersetzende Scannen in Behörden verankern.

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Googles Datenschutzerklärung unter der Lupe

Die von den Datenschutzbeauftragten der EU kritisch beäugte neue Datenschutzerklärung von Google hat bei aller zu erwartenden Kritik für den Nutzer zunächst unbestreitbar Vorteile. Anstatt sich wie bisher durch einen Dschungel von Datenschutzerklärungen und Erläuterungen aller Art kämpfen zu müssen, findet er alle relevanten Informationen künftig an nur einer Stelle. Zudem hat Google auch die Gelegenheit genutzt, die neuen Bestimmungen insgesamt, insbesondere in Zusammenspiel mit den FAQ, transparenter und für den Laien leichter verständlich als bisher zu gestalten.

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Schutz gegen Phishing: Viele verlassen sich nur aufs Gespür

Viele Internetnutzer wollen sich vor allem mit ihrem Gespür gegen Passwort-Diebstahl schützen. Als bestes Mittel dafür sehen 45 Prozent ein aufmerksames und vorsichtiges Verhalten an, wie aus einer Umfrage hervorgeht. Technische Maßnahmen wie Firewall und Antivirus-Software nennen deutlich weniger. Das geht aus einer Befragung von TNS Emnid unter rund 1000 deutschen Internetnutzern im Auftrag von Microsoft hervor.

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Studie: Vorratsdatenspeicherung verbessert die Aufklärungsquote nicht

Eine vom Bundesjustizministerium beim Freiburger Max-Planck-Institut für Strafrecht in Auftrag gegebene Untersuchung kann keine Beweise für die These finden, dass eine verdachtsunabhängige Protokollierung von Nutzerspuren – wie sie von der CDU/CSU gefordert wird – von essenzieller Bedeutung für die Strafverfolgung sei.

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Nicht nur Lob für Redings Datenschutzpläne

Die Initiative der EU für einheitliche Datenschutzstandards in Europa hat in Deutschland ein grundsätzlich positives Echo gefunden. Zu Details wurde aber auch deutliche Kritik laut. Die Vorschläge der EU-Kommission für einen neuen Datenschutz-Rechtsrahmen seien "eine gute Grundlage, auf deren Basis allerdings noch einige Verbesserungen vorgenommen werden sollten", sagte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich in den anstehenden Beratungen der EU aktiv für einen verbesserten Datenschutz einsetze, erklärte Schaar.
 

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Entwurf für neue EU-Datenschutzverordnung vorgelegt – deutsche Fassung verfügbar

Am heutigen 25. Januar wurde der lange erwartete Entwurf für die neue EU-Datenschutzverordnung vorgelegt. Die zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding präsentierte einen Entwurf, der als unmittelbar geltendes Recht den Datenschutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vereinheitlichen und verbessern soll.

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Google bildet diensteübergreifende Benutzerprofile

Google ändert seinen Umgang mit Nutzerdaten und will künftig alle Informationen, die man bei verschiedenen Diensten des Konzerns hinterlässt, gesammelt auswerten. Der Internet-Riese versprach in einem Blog-Posting im Hausblog Vorteile für die Nutzer durch das neue Verfahren mit relevanteren Suchergebnissen und Werbeanzeigen. Für die Änderungen sollen zum März die Datenschutz-Bestimmungen vereinfacht und zusammengeführt werden – statt heute 70 einzelne Dokumente für verschiedene Dienste soll es eins geben. Die Daten würden nach wie vor nicht nach außen getragen, betont Google.
 

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Timeline: Datenschützer wirft Facebook „ultradreistes Verhalten“ vor

Die im Dezember eingeführten neuen Facebook-Profile in Form einer Lebenschronik werden demnächst für alle Mitglieder des Online-Netzwerks Pflicht. Es werde aber nichts ohne die ausdrückliche Benachrichtigung der Nutzer geändert, betonte eine Facebook-Sprecherin am Mittwoch. Erst wenn man sein Profil aufsuche und die Freischaltung der Funktion bestätige, starte die Frist von sieben Tagen, in der ein Facebook-Mitglied sein Profil noch vorab aufräumen kann.
 

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