Die wichtigste Veränderung des geplanten e-Government-Gesetzes liegt in der Neudefinition der Schriftformerfordernis. So soll künftig der Einsatz von De-Mail und nPA der eigenhändigen Unterschrift beziehungsweise der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichgesetzt werden. Eine De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt" würde dann einer Unterschrift entsprechen und ein Web-Formular als unterschrieben gelten, wenn der elektronische Identifikationsnachweis mit dem Personalausweis vorgenommen wurde.
Ergänzend zur dieser Neudefinition der Schriftformerfordernis soll eine Verpflichtung für alle Bundesbehörden Gesetz werden, per De-Mail erreichbar zu sein und bei Online-Formularen den Personalausweis zu unterstützen. Länder und Kommunen sind nach dem derzeitigen Entwurf von dieser gesetzlichen Verpflichtung freigestellt; die Übernahme der Regelung ist aber erwünscht.
Quelle: heise.de