E-Government-Gesetz kommt voran

Laut einem Bericht des Behördenspiegels kommt das für 2013 zur Verabschiedung vorgesehene e-Government-Gesetz voran. Der Gesetzesentwurf wird in den Ministerien diskutiert und soll zur Stellungnahme der Länder auf der Webseite des Innenministeriums veröffentlicht werden. Das neue Gesetz soll die Nutzung von De-Mail und des elektronischen Personalausweises (nPA) voranbringen, Open Data unterstützen und das ersetzende Scannen in Behörden verankern.

Die wichtigste Veränderung des geplanten e-Government-Gesetzes liegt in der Neudefinition der Schriftformerfordernis. So soll künftig der Einsatz von De-Mail und nPA der eigenhändigen Unterschrift beziehungsweise der Anbringung einer qualifizierten elektronischen Signatur gleichgesetzt werden. Eine De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt" würde dann einer Unterschrift entsprechen und ein Web-Formular als unterschrieben gelten, wenn der elektronische Identifikationsnachweis mit dem Personalausweis vorgenommen wurde.

Ergänzend zur dieser Neudefinition der Schriftformerfordernis soll eine Verpflichtung für alle Bundesbehörden Gesetz werden, per De-Mail erreichbar zu sein und bei Online-Formularen den Personalausweis zu unterstützen. Länder und Kommunen sind nach dem derzeitigen Entwurf von dieser gesetzlichen Verpflichtung freigestellt; die Übernahme der Regelung ist aber erwünscht.

Quelle:  heise.de

 

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