Smartphone-Nutzung durch Minderjährige

In einem Sorgerechtsstreit befasste sich das AG Bad Hersfeld (Beschluss vom 15. Mai 2017 – F120/17 EASO) mit der Smartphone-Nutzung eines 11-Jährigen.

Wird einem Minderjährigen Kind ein digitales Gerät überlassen, so besteht nach dem AG Bad Hersfeld die elterliche Pflicht, die Gerätenutzung bis zur Volljährigkeit ordentlich zu begleiten. Verfügen die Eltern nicht über die hierzu erforderlichen Kenntnisse, müssen sie sich diese unmittelbar und kontinuierlich aneignen.
Auch zur Nutzung von What’s App wird im Beschluss Stellung bezogen. Demnach werden alle Kontaktadressen in Klarform an das dahinter stehende Unternehmen übermittelt. Ohne vorherige Einwilligung aller gespeicherten Kontaktpersonen ist hierin eine deliktische Handlung zu sehen, wodurch eine kostenpflichtige Abmahnung gerechtfertigt wird. Nutzen minderjährige Kinder What’s App, so trifft die Eltern neben Pflicht zur Überwachung sowie zur Aufklärung ihrer Kinder über die Gefahren bei der Nutzung des Dienstes zusätzlich eine Pflicht zum Treffen der erforderlichen Schutzmaßnahmen.

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Quelle: mimikama