Online-Auktion bei eBay: Beweislast für Phishingangriff liegt beim Verkäufer (LG Coburg)

Nach aktuellem Kenntnisstand erstmals veröffentlicht findet sich hier das Urteil des LG Coburg (Az. 21 O 135/13). Die Ausführungen der Einzelrichterin zur Frage der Beweislast des Phishing-Angriffs sind knapp und finden sich auf Seite 4 unter a). Im Wesentlichen beschränkt sich das Urteil darauf, dass der Phishing-Angriff als „unsubstantiiert und nicht nachgewiesen“ betrachtet wird. Neben pauschalen Behauptungen habe der Beklagte keinen Nachweis für seinen bestrittenen Sachvortrag erbracht. Insbesondere habe er keinen aussagekräftigen Nachweis (Ergebnis polizeilicher Ermittlungen/entsprechende Belege) vorgebracht, was er auch selbst in der Klageerwiderung eingeräumt hat. Der Einwand des phishing-Angriffs scheitert also letztlich an der fehlenden richterlichen Überzeugung von den Darlegungen des Beklagten. Ob dieser letztlich tatsächlich die Beweislast zu tragen hat, wäre zu diskutieren.

Quelle: Juristisches Internetprojekt Saarbrücken

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