IPv6: Sechs Richtlinien für den Schutz der Privatsphäre

Aus der Diskussion des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, mit den Vertretern des Deutschen IPv6-Rates ist ein Richtlinien- respektive Thesenpapier zum Datenschutz im IPv6-Internet entstanden. Schaar hatte Mitte März mit den Interessenvertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft über Themen wie wie die anonyme Internetnutzung gesprochen.

Das sechs Punkte umfassende Papier bezeichnet die notwendige Einführung von IPv6 (Internet Protocoll Version 6) im Internet als Chance, die neuen Möglichkeiten von IPv6 unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes sowie des Schutzes der Privatsphäre auszugestalten. So bestehe – wie bisher bei IPv4 – zwischen dem Internet Service Provider (ISP) und dem Kunden respektive Nutzer eines vom ISP bereitgestellten Zugangs ein Vertrauensverhältnis, erklären die Autoren weiter: Für einen funktionierenden Internet-Zugang müsse der ISP den Kunden identifizieren können.

Quelle:  heise.de

 

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