Datenschützer und Facebook-Manager prallen im Bundestag aufeinander

Bundestagsabgeordnete haben bei einer Anhörung im Bundestag am Montag den Facebook-Manager Richard Allan in die Mangel genommen. Der CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek beschwerte sich, dass der globale Konzern in Berlin keinen echten Ansprechpartner für die Politik habe. Der Grüne Konstantin von Notz legte dem Betreiber nahe, sich an deutsches Recht zu halten.

Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein (ULD), sieht das soziale Netzwerk unter "massivem Handlungsdruck". Die aufgrund einer Reihe von Beschwerden unternommene eigene technische Analyse der Datenverarbeitung von Fanpages und Social Plugins von Facebook habe eindeutig ergeben, dass diese nicht mit deutschem und europäischen Datenschutzauflagen vereinbar seien. Dies führe zu einer Wettbewerbsverzerrung. "Im November werden wir entsprechende Sanktionen anwenden", kündigte der Datenschutzbeauftragte an. Das ULD werde aber keine Bußgelder verhängen, sondern eine verwaltungsgerichtliche Klärung anstreben. Die bisherigen Gespräche mit Facebook seien "freundlich, aber bislang ergebnislos" verlaufen.

Der Datenschützer räumte angesichts von Kritik an seiner Rechtseinschätzung ein, dass das ULD die Datenverarbeitung der Kalifornier nicht direkt untersuchen konnte: "Wir mussten uns auf Mutmaßungen verlassen." Diese seien von Facebook aber bestätigt worden. Es gehe vor allem um den Schutz von Nicht-Mitgliedern. Hier müsse ein Cookie, das zwei Jahre lang aufbewahrt werde, Funktionen jenseits von Sicherheitszwecken erfüllen. Zudem missachte der Konzern die Maßgabe der E-Privacy-Richtlinie, wonach entsprechende Web-Dateien nur "per Opt-in" auf den Rechner von Nutzer gekrümelt werden dürften. Das Telemediengesetz erlaube eine Profilbildung zudem nur in pseudonymisierter Form und auch das ebenfall nur, wenn eine Einwilligung vorliege. Die Datenübermittlung in die USA sei schließlich nicht durch das "Safe Harbor"-Abkommen gerechtfertigt.

Weichert empfahl dem Gesetzgeber daher, aktiv zu werden und Rechtssicherheit bei der Nutzung von Daten in sozialen Gemeinschaften zu schaffen. Eine entsprechende Regelung würde ihm zufolge in der EU "mit Begeisterung aufgenommen". Eine Selbstregulierung, wie sie das Bundesinnenministerium anpeilt, mache nur ergänzend Sinn. Das Innenressort habe damit aber überhaupt nichts zu tun, da Selbstkontrollmaßnahmen die Datenschutzaufsichtsbehörden zustimmen müssten. Einer Insellösung für schleswig-holsteinische Nutzer erteilte Weichert allerdings eine Absage.

Quelle:  heise.de

 

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