Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde gegen Websperren-Gesetz ab

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von Netzaktivisten gegen das heftig umkämpfte Zugangserschwerungsgesetz aus formalen Gründen abgewiesen. "Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen", heißt es in einem vom Blog Netzpolitik.org veröffentlichten Beschluss der Karlsruher Richter (Az.: 1 BvR 508/11). Die Klage sei unzulässig, lautet die knappe Erläuterung, weil sie nicht hinreichend begründet gewesen sei. Es sei nicht deutlich geworden, welches Recht verletzt worden sein soll und welches Organ auf Unterlassung welcher Handlung verklagt werde. Ferner bemängelt die zuständige 1. Kammer des Ersten Senats, dass der Rechtsweg nicht ausgeschöpft worden sei und die Beschwerdeführer keine ausreichenden Argumente für das Auslassen der niederen Instanzen vorgebracht hätten.

Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts bestätigte gegenüber heise online die Abweisung der Klage, die die beiden IT-Rechtsanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker im Namen von Vertretern des AK Zensur und der Datenschutzvereinigung FoeBuD eingereicht hatten. Sie bezweifelten die Gesetzgebungskompetenz des Bundes und meinten, dass das Normenwerk gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoße. Es sei "in seiner konkreten Ausgestaltung nicht geeignet", tatsächlich "den Zugang zu Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu erschweren." Ferner werde eine "Präventivzensur" etabliert.

Quelle:  heise.de
 

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