Schaar verteidigt Vorstoß für „Vorratsdatenspeicherung light“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat seinen Kompromissvorschlag für eine "Vorratsdatenspeicherung light" gegen scharfe Kritik auch aus dem eigenen politischen Lager verteidigt. "Der Druck der Sicherheitsseite ist enorm, die Vorratsdatenspeicherung doch ins Werk zu setzen", erklärte der Volkswirt auf dem Netzpolitischen Kongress der Grünen im Bundestag. Er sei kein Freund einer verdachtsunabhängigen Protokollierung von Nutzerspuren. "Aber wir müssen auch diejenigen überzeugen, die eine andere Sichtweise haben und eine sehr sinnvolle Arbeit in sehr vielen Bereichen machen", erinnerte er etwa an die Belange von Strafverfolgern und Opfervereinigungen. Gefragt seien "Lösungen für die Gesellschaft als Ganzes". Man müsse so darüber nachdenken, "ob es nicht Sinn macht, probeweise für ein oder zwei Wochen diese Daten vorzuhalten".

Die Datenschützer von Bund und Ländern hätten schon vor Jahren den aus den USA stammenden "Quick Freeze"-Ansatz als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung vorgeschlagen, erläuterte Schaar. Das Bundesverfassungsgericht habe diesem Ansatz in seinem Urteil gegen das Gesetz zur anlasslosen Protokollierung der sogenannten Verkehrsdaten eine Absage erteilt. Die Begründung war, dass angesichts der Verbreitung von Flatrates keine Nutzerspuren zum "Einfrieren" bei konkreten Verdachtsfällen mehr vorhanden seien. In den USA sei die Ausgangslage dagegen anders, weil dort die Provider "sowieso alle Daten speicherten". Es müsse daher eine echte Möglichkeit geschaffen werden, die begehrten Verbindungsinformationen für maximal 14 Tage aufzubewahren und bei Bedarf in Auszügen für längere Zeiträume einzufrieren. Dann bestünde mehr Zeit, einen Tatverdacht zu konkretisieren und in einem solchen Fall die Daten mit Richterbeschluss abrufbar zu machen.

Quelle:  heise.de
 

Die vollständige News finden Sie >hier< !  

Schreibe einen Kommentar