Deine wichtigste Karte? Vom Umgang mit dem neuen Personalausweis

Der 24-jährige Dresdener Dominik Volke ist der erste Bundesbürger, der seinen neuen Personalausweis bekommen hat. Er will ihn mit einem Basis-Lesegerät vor allem für Bestellungen im Internet benutzen. Volke hat sich für die Nutzung des Ausweises mit eID-Funktion entschieden und dabei auch freiwillig seine Fingerabdrücke speichern lassen. Bislang haben 1400 Dresdener einen neuen Ausweis beantragt.

Mit dem Start der Ausweisausgabe hat das Bundesinneministerium in den VZ-Netzwerken die Werbekampagne Erika hat nen Neuen gestartet, die "junge internetaffine Menschen mit vielen Sozialkontakten" über den neuen Ausweis aufklären soll. Die VZ-Netzwerker sind dabei aufgefordert, ihr "verrücktestes Passfoto" hochzuladen. Erika spielt auf Erika Mustermann an, eine Werbefigur, deren "Edelprofil" als "Musterdeutsche" das Ministerium nutzen will. Ob die Kampagne gelingt, junge Menschen den Umgang mit Kartenleser und der vom Start weg umstrittenen, da mit Sicherheitslücken behafteten AusweisApp nahezubringen, wird sich zeigen müssen.

Ob jung oder alt, jeder Bürger, der einen neuen Personalausweis beantragt hat, hat auch ein Merkheft bekommen, in dem auf seine besonderen Sorgfaltspflicht hingewiesen wird: "Ihr Beitrag zum sicheren Umgang mit der Online-Ausweisfunktion" fasst die wichtigsten Regeln zusammen, die sich aus dem geänderten Personalausweisgesetz ergeben. Dort sind die Pflichten in §27 festgelegt, wenn es heißt: "Der Personalausweisinhaber hat zumutbare Maßnahmen zu treffen, damit keine andere Person Kenntnis von der Geheimnummer erlangt. Die Geheimnummer darf insbesondere nicht auf dem Personalausweis vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit diesem aufbewahrt werden. Ist dem Personalausweisinhaber bekannt, dass die Geheimnummer Dritten zur Kenntnis gelangt ist, soll er diese unverzüglich ändern oder die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausschalten lassen."

Quelle:  heise.de
 

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