Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist in der öffentlichen Kampagne  von Innenpolitikern von CDU und CSU für eine Neueinführung der verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung zum Kontern übergegangen. Zur Kriminalitätsbekämpfung seien auch ohne die "pauschale und anlasslose" Protokollierung "jeder Benutzung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar", heißt es in einem Strategiepapier aus dem Hause der FDP-Politikerin, das heise online vorliegt. Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) könnten Verbindungs- und Standortinformationen bei Bedarf bis zu sechs Monate aufbewahrt werden. Ein Rückgriff auf diese sogenannten Verkehrsdaten sei nach § 100g Strafprozessordnung auch heute ­ ohne Vorratsdatenspeicherung ­ "ohne Weiteres möglich".

"Stoßen Ermittler auf strafbare Handlungen im Internet", wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie, so könne "die Identität des Täters durch sofortige Abfrage vom Provider verlangt werden", heißt es in dem vierseitigen Dokument weiter. Dass dennoch Schutzlücken entstehen könnten, wie das Bundeskriminalamt (BKA) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière befürchten, habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil  zur Vorratsdatenspeicherung "explizit in Kauf genommen". Wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürften gespeicherte Daten "nur zum Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern verwendet werden". Darunter fielen Leib, Leben oder Freiheit einer Person ­ – nicht aber ihr Vermögen. Fälle von Online-Betrug etwa könnten so auch mit einer pauschalen Protokollierung von Nutzerspuren "grundsätzlich nicht erfasst werden". Es sei zudem nicht bewiesen, dass mehr Überwachung automatisch zu mehr Schutz führe.

 

Die Speicherpraxis in Telekommunikationsfirmen ist laut Justizministerium "besser als behauptet". Ein Workshop im eigenen Hause habe gezeigt, dass "teilweise mehr Daten und umfangreicher" vorgehalten würden, als bekannt. So würden etwa auch IP-Adressen bei Flatrates kurzfristig aufbewahrt. Die Anbieter speicherten zudem weiterhin die zur Abrechnung erforderlichen Verbindungsdaten. Es blieben aber Probleme der Erfassung der begehrten Informationen beim Surfen über mobile Plattformen wie Smartphones oder Tablet-Rechner via UMTS. Diese gälten bei einer Vorratsdatenspeicherung aber genauso.

 

Quelle:  heise.de
 

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