Vorratsdatenspeicherung: Streit über „Quick Freeze“ von TK-Daten

Datenschützer, die FDP-Bundestagsfraktion  und die Deutsche Telekom sehen das "Einfrieren" elektronischer Nutzerspuren auf Zuruf der Ermittler als Alternative zur verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Doch viele Vertreter aus der Telekommunikationsbranche sind dagegen. Dies zeigte sich während eines Workshops des Bundesjustizministeriums "zur Klärung praktischer, technischer und finanzieller Fragen" zur Aufbewahrung von Verbindungs- und Standortdaten am gestrigen Montag in Berlin.

Eine offizielle Definition für das rasche Speichern der sogenannten Verkehrsdaten in einem konkreten Verdachtsfall gibt es hierzulande bislang nicht. Auch die Telekom spricht von "verschiedenen Ausprägungen" und verweist auf ein "normales" Quick Freeze, bei dem nur die ohnehin für die Abrechnung oder aus betrieblichen Gründen etwa zur Spamabwehr von den Providern selbst benötigten Verbindungsinformationen bei Bedarf im Interesse der Strafverfolgung länger aufbewahrt würden. Beim "Quick Freeze XXL" ginge es auch um die Speicherung der bei Flatrates anfallenden Verkehrsdaten. Derzeit löschen alle Zugangsanbieter diese Informationen im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht, das die deutschen Bestimmungen zur Vorratsdatenspeicherung im Telekommunikationsgesetz (TKG) kippte. IP-Adressen werden momentan höchstens sieben Tage gespeichert, um etwa Sicherheitsprobleme besser angehen zu können.

Die Telekom favorisiert ein Basis-Quick-Freeze, da dabei der betriebliche Aufwand zur Speicherung der Daten im Vergleich zu dem auch als "Vorratsdatenspeicherung light" bezeichneten XXL-Modell "mittel" sei. Dem gegenüber sei sogar die "klassische Vorratsdatenspeicherung" noch mit geringerem Aufwand umsetzbar. Für Quick Freeze in allen Varianten könnten die für 10 Millionen Euro aufgebauten Speicherinfrastrukturen aber generell nicht verwendet werden, da manuelles Eingreifen immer nötig und dieses mit vergleichsweise hohen Personal- und Betriebskosten verbunden sei.

 

 

Quelle:  heise.de
 

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