Noch viele Fragen offen bei heimlichen Online-Durchsuchungen

Bei der sechsstündigen Anhörung zur Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) am heutigen Montag im Bundestag waren sich Experten uneins, ob die geplante Ausforschung informationstechnischer Systeme grundrechtskonform durchführbar ist und ob die Ermittler dafür in Wohnungen eindringen dürfen sollten. Eine Lizenz zum Betreten der privaten vier Wände brächte laut BKA-Chef Jörg Ziercke "absolute Sicherheit", Zugriffe auf die Rechner Unverdächtiger auszuschließen. Sein Kollege vom bayerischen Landeskriminalamt, Peter Dahte, sprach sich mit ihm dafür aus, nach Vorbild der Regelungen für den "Bayerntrojaner" bundesweit zusätzlich zur "Fernbeeinflussung des Informationssystems" eine Manipulation vor Ort zu ermöglichen. Andernfalls würde das Kappen der Netzverbindung bei einer heimlichen Online-Durchsuchung bedeuten, dass die Polizisten "nicht mehr live mit drauf sind und damit blind werden".

Quelle: heise.de

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