Chaos Computer Club fordert Abschaffung des „Hackerparagraphen“

Der Chaos Computer Club (CCC) hat dem Bundesverfassungsgericht eine Stellungnahme (PDF-Datei) zu den Auswirkungen des so genannten Hackerparagraphen 202c StGB vorgelegt. Seit Inkrafttreten des Paragraphen im August vergangenen Jahres gebe es ein größeres Risiko eines Ermittlungsverfahrens für jemanden, der Sicherheitslücken findet oder erforscht, heißt es in einer CCC-Mitteilung. Dadurch würden entdeckte Sicherheitsprobleme immer weniger freiwillig preisgegeben, die IT-Sicherheit in Deutschland verschlechtere sich. Der Gesetzgeber habe sein Ziel der Verbesserung der IT-Sicherheitslage verfehlt. Langfristig werde Deutschland zum Ziel von Kriminellen und zum Einfallstor für Wirtschaftsspionage, da die Computernetze nicht mehr wirksam verteidigt werden können, kommentiert der Sprecher des CCC, Frank Rieger. Um den IT-Standort nicht zu gefährden, müsse der Paragraph 202c StGB daher schnellstens abgeschafft werden. Verfassungsrechtlich bedenklich sei der Paragraph, da er die Berufsfreiheit sowie die Forschungs- und Pressefreiheit erheblich einschränke.

Quelle: heise.de

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