BKA darf die Arbeit an Software für Online-Durchsuchungen wieder aufnehmen

Innenminister Wolfgang Schäuble habe dies am Dienstag per Erlass gestattet, sagte eine Sprecherin des CDU-Politikers am Sonntag in Berlin. Der Schritt sei im Einvernehmen mit den Haushaltsberichterstattern und den Innenpolitikern der SPD geschehen. Die Sprecherin bestätigte damit einen "Spiegel"-Bericht.

Der Bundesgerichtshof hatte im Februar die fehlende Rechtsgrundlage für die umstrittenen Computer-Razzien gerügt. Schäuble untersagte daraufhin deren Anwendung und stoppte die Entwicklung der Software. Er will die Online-Durchsuchung nun im neuen BKA-Gesetz verankern, das die SPD derzeit aber noch blockiert. Die Sozialdemokraten wollen eine für das Frühjahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Thema abwarten. Die Karlsruher Richter beraten derzeit darüber, ob und in welcher Form Online-Durchsuchungen zulässig sind.
 

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