Harms macht sich für Online-Durchsuchung stark

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich im Streit um die Online-Durchsuchung auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. „Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit – selbstverständlich unter Richtervorbehalt – haben“, sagte Frau Harms im Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass anders an die Informationen nicht heranzukommen sei. „Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen. Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden“, sagte sie.

„Sorgen sind unbegründet“

Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung „auch im Bereich der Strafverfolgung, nicht lediglich im präventiv-polizeilichen Bereich“ angewendet werden könne. Online-Durchsuchungen wären, so die Generalbundesanwältin, nur in einer geringen Anzahl von Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen möglich und erforderlich. „Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet“, entgegnete Harms den Kritikern des Vorhabens.

Die Generalbundesanwältin nahm Innenminister Schäuble gegen Angriffe in Schutz, er habe mit seinen Vorschlägen in der Debatte um die innere Sicherheit überzogen. Schäuble habe offene Fragen für die Kompetenzen des Bundeskriminalamts aufgegriffen. „Manches ist dabei sicher in recht schneller Folge angesprochen worden, um zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu können. Doch sicher ist es Aufgabe eines Innenministers, auf Gefahren hinzuweisen, seine Schlüsse zu ziehen und daraus entsprechende Vorschläge zu entwickeln“, sagte Harms.

Das vollständige Interview mit der Generalbundesanwältin Monika Harms ist zu lesen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, 26. August 2007.

Quelle: www.faz.net

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