Schutz der Privatsphäre mit neuen Technologien – Missbrauch von Daten soll weiter erschwert werden

EU Kommission | Technologien, die zum Schutz der Privatsphäre beitragen sollen künftig stärker gefördert werden. Dies teilte die Europäische Kommission mit. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien würden zwar den Alltag erleichtern, könnten aber auch Risiken wie Identitätsdiebstahl, Überwachung oder Täuschungsdelikte bergen.

Zwar stellt die europäische Gesetzgebung Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen und persönliche Rechte unter Strafe, aber die Kommission plädiert dafür den Missbrauch auch technisch zu erschweren. So könnten beispielsweise Informations- und Kommunikationssysteme oder Dienstleistungen derart konzipiert werden, dass nur wenig personenbezogene Daten gesammelt und verwendet werden.

Die Kommission will in einem ersten Schritt den Bedarf an Technologien zum Schutz der Privatsphäre und damit einhergehende technische Anforderungen ermitteln. Des Weiteren wird sie die Entwicklung geeigneter Technologien durch umfangreiche Pilotprojekte fördern und Unternehmen und Behörden dazu ermuntern, diese Technologien zu verwenden. Ziel ist es, eine Grundlage für Datenschutzdienste zu schaffen. Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sollen zudem die rechtlichen und technischen Unterschiede in Europa beseitigen.

Um die Einhaltung geeigneter Normen zum Schutz personenbezogener Daten durch Technologien zum Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten, wird erwogen, die nationalen technischen Vorschriften über Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenverarbeitung zu normen und zu koordinieren. Darüber hinaus konzentriert sich die Kommission auf die Aufklärung der Verbraucher. Eine Machbarkeitsstudie soll klären, ob ein EU-weites System von Datenschutzsiegeln sinnvoll ist. Anhand derartiger Siegel sollen die Verbraucher leicht erkennen können, ob ein gegebenes Produkt sicherstellt, dass die Datenschutzvorschriften eingehalten werden.

Quelle: www.media.nrw.de 

Die ausführliche Pressemitteilung der Kommission können Sie hier abrufen.

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