Einigung über die „Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt“ erreicht

Am 27. März 2007 haben sich die 27 europäischen Finanzminister in Brüssel auf einen Text zur Zahlungsdiensterichtlinie geeinigt. Damit steht der Annahme der Richtlinie durch das Europäische Parlament (EP) im April nichts mehr im Weg. Die Verabschiedung der Zahlungsdiensterichtlinie ist Voraussetzung für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraums und neuer paneuropäischer Zahlungsprodukte (europäische Standardüberweisung, europäisches Lastschriftverfahren genannt, kurz: SEPA -Produkte).

Mit der Richtlinie werden gleiche rechtliche Bedingungen für den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union geschaffen. Die Folge ist, dass jede grenzüberschreitende Zahlung in der EU-Europäische Union wie eine Inlandszahlung behandelt werden kann. Davon profitieren nicht nur die Anbieter von Zahlungsdienstleistungen, sondern auch die Kunden.

Die Richtlinie schafft in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die gesetzlichen Voraussetzungen dafür, europaweite Zahlungen so einfach, preisgünstig und sicher zu gestalten wie nationale Zahlungen. Technische und rechtliche Hindernisse werden beseitigt, der Verbraucherschutz wird verbessert und die Effizienz und Sicherheit der Zahlungen in allen Mitgliedsstaaten erhöht. Bisher werden unbare Zahlungen in jedem Mitgliedsland nach unterschiedlichen Regeln abgewickelt. Deshalb ist es für Kunden oft schwer, grenzüberschreitend etwas per Lastschrift zu bezahlen. Weil es bisher keine harmonisierten Abwicklungsfristen gibt, haben grenzüberschreitende Zahlungen von EU-Europäische Union-Land zu EU-Europäische Union-Land unterschiedliche Laufzeiten, die zum Teil 8 Tage betragen können.

Diese starken Unterschiede führen dazu, dass Anbieter von Zahlungsdienstleistungen kaum über Ländergrenzen hinweg konkurrieren. Mit der Richtlinie soll nun Rechtsicherheit für alle Zahlungsdienstanbieter in der Europäischen Union geschaffen werden. Rechtsicherheit ermöglicht Wettbewerb und ist Voraussetzung dafür, dass die Anbieter in neue Zahlungsverkehrsprodukte und neue Systeme zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs in großem Umfang investieren.

Bevor die Richtlinie in Kraft treten kann, muss sie noch vom Europäischen Parlament (EP) gebilligt werden. Hierzu hat das EP eine Abstimmung für April angesetzt.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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