Osttiroler Geldkurier wurde verurteilt

Wegen betrügerischen Datenmissbrauchs wurde am 8. März ein Lienzer Buchhalter zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt. Der Osttiroler hatte sich via Mail anwerben lassen und sein Konto für verschiedene Überweisungen zur Verfügung gestellt.

"Ich erhielt mehrmals per E-Mail ein Jobangebot als Finanzmanager einer Firma. Es war dumm von mir, dass ich dieses angenommen habe", erklärte der 53-jährige Angeklagte gestern dem Richter. Die Aufgabe des "Finanzmanagers" war, Geld, das auf sein Konto überwiesen wurde, abzuheben und auf ein Konto in Russland oder Lettland einzuzahlen. Woher das Geld kam, hatte den Angeklagten nicht interessiert. Für die Transaktionen erhielt er eine Provision in Höhe von 7 und 10 Prozent der Gesamtsumme "Eine solch hohe Provision gibt es für diese geringe Arbeit nicht", meinte der Richter. Innerhalb weniger Wochen flossen über das PSK-Konto des 53-Jährigen 99.700 Euro.

Das Geld stammte von vier Phishing-Opfern, die Anzeige erstatteten. Auch der Angeklagte ging zeitgleich zur Polizei, weil er glaubte, dass er selbst ein Geschädigter sei, da einige hohe Beträge von den Banken der Phishing-Opfer zurück verlangt wurden.

Der Angeklagte bekannte sich vor Gericht schuldig. "Ich war so dumm", meinte der in Tränen aufgelöste Mann. Da er bei diesem Angebot nicht stutzig geworden ist, wirft ihm der Richter bedingten Vorsatz vor. Er habe in Kauf genommen, dass dabei Leute geschädigt werden könnten. Dies führte zu einer bedingten Haftstrafe von 18 Monaten wegen betrügerischen Datenmissbrauchs.

Eine kürzlich veröffentlichte Analyse des europäischen Zentrums für E-Commerce und Internetrecht hat ergeben, dass unwissende Finanzagenten nach österreichischem Recht nicht wegen Geldwäsche verurteilt werden können.

Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V.

 

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