Geänderte AGB bei eBay

 
Zum 1. Januar ändert eBay seine AGB. Einige der Änderungen sind für Fragen des Identitätsmissbrauchs besonders interessant. Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht des Passwortes sind in der neuen Fassung gestrichen, neu hinzugekommen ist ein Passus, in dem das Mitglied für sämtliche Aktivitäten unter seinem Mitgliedskonto selbst haftet.

Eine Gegenüberstellung der neuen und alten AGB finden sie hier .

Beonders interessant sind folgende Abschnitte:

§ 2

(7) Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.

(8) eBay wird das Passwort eines Mitglieds nicht an Dritte weitergeben und ein Mitglied nie per E-Mail oder Telefon nach seinem Passwort fragen.
 
(9) Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht. 
 
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