Bundesrat kritisiert Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Computerkriminalität

 
Der Bundesrat kritisiert in einer Empfehlung vom 20.10.2006 den Regierungsentwurf zur Änderung des Computerstrafrechts. Insbesondere wird gefordert, einen Tatbestand aufzunehmen, der ausdrücklich das Phishing unter Strafe stellt.

Dabei beruft sich die Begründung auf eine Erhebung des Branchenverbandes BITKOM, wonach die durch „Phishing-Attacken“ verursachten Schäden in erheblichem Umfang steigen. So sei die Zahl der Phishing-Opfer im ersten Halbjahr um bis zu 50 Prozent gestiegen, wobei ein Opfer durchschnittlich einen Schaden von ca. 4.000 Euro erleide. Die Telekommunikations- und Internet-Wirtschaft habe hohe materielle und immaterielle Schäden zu beklagen. Der Branchenverband BITKOM hat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf ebenfalls auf den Vertrauensverlust der Verbraucher in den elektronischen Geschäftverkehr hingewiesen, und daher wiederholt eine Strafbarkeit von Phishing gefordert.

Die Empfehlung des Bundesrates geht dahin, den neuen § 202 c StGB, der Vorbereitungshandlungen zu Straftaten nach §§ 202a, 202b StGB-E unter Strafe stellt, um einen Tatbestand zu ergänzen, der das Phishing ausdrücklich erfasst.

Ferner wird auch die Regelung des § 202c StGB-E,  die das Hacking erfassen soll, kritisiert.

Ausweislich der Begründung der Bundesregierung sollen zwar  „nur Hacker-Tools“, nicht aber „allgemeine Programmier- Tools, -sprachen oder sonstige Anwendungsprogramme“ unter den objektiven Tatbestand der Vorschrift fallen.

Der Wortlaut der Vorschrift müsse aber nochmals daraufhin überprüft werden, ob dadurch nicht eine ungewollte Kriminalisierung von Tools zur  Netzwerk- und sonstiger Sicherheitsanalyse eintreten könnte. Viele IT-Sicherheitsexperten würden Programme herstellen und verwenden, die manche Rechtsanwender durchaus als „Hacker-Tools“ einordnen könnten. Solche Unsicherheiten und Risiken, die die Anbieter und Verwender präventiver Programme treffen, müssten beseitigt werden.

Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet e.V.

 

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