Online-Durchsuchung

Der Begriff "verdeckte Online-Durchsuchung" bezeichnet  alle Maßnahmen von Strafverfolgungsbehörden oder anderen staatlichen Stellen, wie etwa Geheimdiensten, die den "heimlichen" Zugriff auf Daten, die in vernetzten informationstechnischen Systemen gespeichert sind, ausschließlich durch Benutzung elektronischer Netze ermöglichen. Die rechtliche Zulässigkeit der Online-Durchsuchung wird derzeit stark diskutiert, nachdem der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 31.1.2007 (Az. StB 18/06) die Online-Durchsuchung im Strafverfahren mangels gesetzlicher Grundlage für unzulässig hielt. Die Befürworter der Online-Durchsuchung halten diese für ein unverzichtbares Instrument der Verbrechensbekämpfung, ihre Gegner sehen hierin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Betroffenen.

Ihren Höhepunkt fand die bisherige Diskussion durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2008 – 1 BvR 370/07; 1 BvR 595/07. Das BVerfG hat in den Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes NRW einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner besonderen Ausprägung als Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gesehen. Die Online-Durchsuchung wird damit vom Gericht zwar nicht als solche für verfassungswidrig erklärt, jedoch sind hohe Anforderungen an die Voraussetzungen zu stellen. Insbesondere könne die Online-Durchsuchung nur bei einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut angwendet werden. Zudem sei ein Richtervorbehalt erforderlich.

Die Online-Durchsuchung wirft zahlreiche technische und rechtliche Aspekte auf. Die a-i3 hat am 9. Oktober 2007 eine interdisziplinäre Tagung zu diesem wichtigen Thema veranstaltet.

Stellungnahmen und Literatur zum Thema finden Sie hier.

Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet