Postbak will TAN-Verfahren ändern

Ab kommenden Sommer will die Postbank eine sichereres TAN-Verfahren einführen, bei dem Phisher keine Chance mehr haben sollen. Ende letzter Woche waren Postbank-Kunden wieder Ziel von Phishing-Mails — diesmal sollten Anwender ihre PIN und TAN allerdings per Fax übermitteln. Nicht zuletzt wegen dieses Vorfalls will die Postbank im Kampf gegen Phishing weitere Maßnahmen ergreifen. So sollen Online-Überweisungen zukünftig auf 3000 Euro begrenzt werden, wie es bereits beim Telefon-Banking seit Jahren der Fall ist. Das Limit würde nach Meinung der Postbank Betrugsversuche unattraktiver machen. Postbak will TAN-Verfahren ändern weiterlesen

Dreistes Postbank-Phishing

Eine freche Phishing-Mail macht seit gestern Nacht die Runde. Sie sieht aus, als ob sie von support@postbank.de stammen würde und hat den Betreff "PostBank TAN-Absicherung". Mit einer obskuren Begründung fordert die Mail auf, für ein angebliches TAN-Absicherungsverfahren gleich zwei TANs einzugeben. Die nachgemachte Postbank-Webseite sieht zwar täuschend echt aus, ist allerdings weder verschlüsselt noch mit einer Postbank-URL versehen. Dreistes Postbank-Phishing weiterlesen

Bank of America will besser vor Phishing und Account-Diebstahl schützen

Kurz nachdem der Bank of America Daten von rund 60.000 Kunden gestohlen wurden, führt die Bank nunmehr ein neues Sicherheitssystem ein. Der SiteKey genannte Service soll sicherstellen, dass geklaute Account-Daten nicht zur Anmeldung genutzt werden können; ebenso will die Bank damit gewährleisten, dass Usern nicht über Phishing-Mails ein falscher Server, der gar nicht zur Bank of America gehört, für die Eingabe von Account-Daten untergejubelt werden kann. Für SiteKey kooperiert die Bank of America mit der Firma Passmark Security, die bereits seit längerem Sicherheitslösungen etwa für Zweiwege-Authentifizierung anbietet.

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Stundenarbeit


Mailinhalt: 

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„Passwortklau“ bei eBay und Beweislast für Identität des Vertragspartners

Im Fall des OLG Naumburg (Vorinstanz LG Magdeburg) hat der Kläger bei eBay eine Internet-Auktion über einen Pkw durchgeführt. Das Höchstgebot von 15.500,- € wurde unter dem Mitgliedsnamen des Beklagten abgegeben. Dieser bestritt jedoch den Kauf und erklärte, dass eine fremde Person sein Passwort „geknackt“ und darauf unrechtmäßig an der Versteigerung teilgenommen habe. Er vermutete, der Dritte habe sein Passwort unter Verwendung eines Trojaners ausgespäht.

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Ausspähen des Passworts und Beweislast bei Online-Auktion

Die klagende Firma hatte eine Internet-Auktion über eine goldene Armbanduhr veranstaltet. Unter dem Benutzernamen des Beklagten war das Höchstgebot von 18.000 DM abgegeben worden. Der Beklagte verweigerte die Abnahme und Zahlung der Uhr mit der Begründung, das Gebot sei nicht von ihm, sondern von einem unbefugten Dritten abgegeben worden.

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Arbeitsgruppe Identitätsschutz im Internet